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- Als Rechtspluralismus bezeichnet man das Nebeneinander zweier oder mehrerer Rechtssysteme oder Rechtstraditionen innerhalb eines sozialen Felds. Typische Fälle von Rechtspluralismus finden sich insbesondere in Staaten in denen religiöse Normsysteme, wie die Schari'a, eine starke Rolle spielen und in (ehemaligen) Kolonien, in denen das durch die Kolonialmacht eingeführte Recht traditionelle Normsysteme nie richtig verdrängt hat. Rechtsanthropologen machen deswegen darauf aufmerksam, dass zum Beispiel in postkolonialen afrikanischen Staaten das staatliche Recht nur begrenzte Reichweite hat, weil es – auf europäischen Rechtstraditionen wie dem englischen Common Law basierend – eine mangelnde Passung mit gängigen Lebensvorstellungen und soziokulturellen Gesellschaftsstrukturen aufweist. Grosse Teile der Bevölkerung suchen dort eher neotraditionelle Rechtsinstitutionen zur Lösung ihrer Konflikte oder Rechtsstreits auf, wobei sich aus der Konkurrenz auch lokale Formen gegenseitiger Kontrolle zwischen staatlichen und informellen Rechtsinstitutionen ergeben. In neuerer Zeit wird auch im Zusammenhang mit globalen Normsystemen wie der Lex mercatoria von einer Art Rechtspluralismus ausgegangen. Unterschieden wird ein starker Rechtspluralismus, bei dem die nebeneinander existierenden Rechtssysteme keine staatliche Anerkennung genießen müssen, sondern rein soziale Phänomene sein können. Daneben bezeichnet der schwache Rechtspluralismus die Koexistenz staatlich anerkannter - oder universalistischen Normen entsprechender - Rechtssysteme. Die Theorie des Rechtspluralismus wird auf den Rechtssoziologen Eugen Ehrlich zurückgeführt, der sich mit dem "lebenden Recht" der Bukowina, einer Art ländlichem Gewohnheitsrecht innerhalb Österreich-Ungarns beschäftigt hat. Weiterentwickelt wurde sie vom Rechtsethnologen Leopold Pospisil. (de)
- Als Rechtspluralismus bezeichnet man das Nebeneinander zweier oder mehrerer Rechtssysteme oder Rechtstraditionen innerhalb eines sozialen Felds. Typische Fälle von Rechtspluralismus finden sich insbesondere in Staaten in denen religiöse Normsysteme, wie die Schari'a, eine starke Rolle spielen und in (ehemaligen) Kolonien, in denen das durch die Kolonialmacht eingeführte Recht traditionelle Normsysteme nie richtig verdrängt hat. Rechtsanthropologen machen deswegen darauf aufmerksam, dass zum Beispiel in postkolonialen afrikanischen Staaten das staatliche Recht nur begrenzte Reichweite hat, weil es – auf europäischen Rechtstraditionen wie dem englischen Common Law basierend – eine mangelnde Passung mit gängigen Lebensvorstellungen und soziokulturellen Gesellschaftsstrukturen aufweist. Grosse Teile der Bevölkerung suchen dort eher neotraditionelle Rechtsinstitutionen zur Lösung ihrer Konflikte oder Rechtsstreits auf, wobei sich aus der Konkurrenz auch lokale Formen gegenseitiger Kontrolle zwischen staatlichen und informellen Rechtsinstitutionen ergeben. In neuerer Zeit wird auch im Zusammenhang mit globalen Normsystemen wie der Lex mercatoria von einer Art Rechtspluralismus ausgegangen. Unterschieden wird ein starker Rechtspluralismus, bei dem die nebeneinander existierenden Rechtssysteme keine staatliche Anerkennung genießen müssen, sondern rein soziale Phänomene sein können. Daneben bezeichnet der schwache Rechtspluralismus die Koexistenz staatlich anerkannter - oder universalistischen Normen entsprechender - Rechtssysteme. Die Theorie des Rechtspluralismus wird auf den Rechtssoziologen Eugen Ehrlich zurückgeführt, der sich mit dem "lebenden Recht" der Bukowina, einer Art ländlichem Gewohnheitsrecht innerhalb Österreich-Ungarns beschäftigt hat. Weiterentwickelt wurde sie vom Rechtsethnologen Leopold Pospisil. (de)
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- Als Rechtspluralismus bezeichnet man das Nebeneinander zweier oder mehrerer Rechtssysteme oder Rechtstraditionen innerhalb eines sozialen Felds. Typische Fälle von Rechtspluralismus finden sich insbesondere in Staaten in denen religiöse Normsysteme, wie die Schari'a, eine starke Rolle spielen und in (ehemaligen) Kolonien, in denen das durch die Kolonialmacht eingeführte Recht traditionelle Normsysteme nie richtig verdrängt hat. Rechtsanthropologen machen deswegen darauf aufmerksam, dass zum Beispiel in postkolonialen afrikanischen Staaten das staatliche Recht nur begrenzte Reichweite hat, weil es – auf europäischen Rechtstraditionen wie dem englischen Common Law basierend – eine mangelnde Passung mit gängigen Lebensvorstellungen und soziokulturellen Gesellschaftsstrukturen aufweist. Grosse (de)
- Als Rechtspluralismus bezeichnet man das Nebeneinander zweier oder mehrerer Rechtssysteme oder Rechtstraditionen innerhalb eines sozialen Felds. Typische Fälle von Rechtspluralismus finden sich insbesondere in Staaten in denen religiöse Normsysteme, wie die Schari'a, eine starke Rolle spielen und in (ehemaligen) Kolonien, in denen das durch die Kolonialmacht eingeführte Recht traditionelle Normsysteme nie richtig verdrängt hat. Rechtsanthropologen machen deswegen darauf aufmerksam, dass zum Beispiel in postkolonialen afrikanischen Staaten das staatliche Recht nur begrenzte Reichweite hat, weil es – auf europäischen Rechtstraditionen wie dem englischen Common Law basierend – eine mangelnde Passung mit gängigen Lebensvorstellungen und soziokulturellen Gesellschaftsstrukturen aufweist. Grosse (de)
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