Die öffentliche Statistik der Schweiz hat ihre Grundlage in der Schweizer Bundesverfassung. Diese enthält den Statistikartikel (Art. 65) zu Auftrag und Kompetenzen im Bereich der Statistik. Näher geregelt sind die rechtlichen Grundlagen der öffentlichen Statistik der Schweiz vorab im Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992. Das Bundesstatistikgesetz formuliert die Aufgaben und die Organisation der Bundesstatistik sowie die Grundlagen von Datenbeschaffung, Veröffentlichungen und Dienstleistungen. Es umschreibt insbesondere die Prinzipien des Datenschutzes.

Property Value
dbo:abstract
  • Die öffentliche Statistik der Schweiz hat ihre Grundlage in der Schweizer Bundesverfassung. Diese enthält den Statistikartikel (Art. 65) zu Auftrag und Kompetenzen im Bereich der Statistik. Näher geregelt sind die rechtlichen Grundlagen der öffentlichen Statistik der Schweiz vorab im Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992. Das Bundesstatistikgesetz formuliert die Aufgaben und die Organisation der Bundesstatistik sowie die Grundlagen von Datenbeschaffung, Veröffentlichungen und Dienstleistungen. Es umschreibt insbesondere die Prinzipien des Datenschutzes. Für die Volkszählung als grösste und traditionsreichste statistische Erhebung besteht ein eigenes Gesetz (vom 22. Juni 2007). Dies trifft auch auf die im Verfassungsartikel angesprochene vereinfachte Datenerhebung dank harmonisierter Einwohner- und anderer amtlicher Personenregister zu. Verschiedene Verordnungen vertiefen die Anordnungen in den erwähnten Gesetzen; so betreffend die Organisation der Bundesstatistik, die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes, die Gebühren für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes, das Betriebs- und Unternehmensregister sowie das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister. (de)
  • Die öffentliche Statistik der Schweiz hat ihre Grundlage in der Schweizer Bundesverfassung. Diese enthält den Statistikartikel (Art. 65) zu Auftrag und Kompetenzen im Bereich der Statistik. Näher geregelt sind die rechtlichen Grundlagen der öffentlichen Statistik der Schweiz vorab im Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992. Das Bundesstatistikgesetz formuliert die Aufgaben und die Organisation der Bundesstatistik sowie die Grundlagen von Datenbeschaffung, Veröffentlichungen und Dienstleistungen. Es umschreibt insbesondere die Prinzipien des Datenschutzes. Für die Volkszählung als grösste und traditionsreichste statistische Erhebung besteht ein eigenes Gesetz (vom 22. Juni 2007). Dies trifft auch auf die im Verfassungsartikel angesprochene vereinfachte Datenerhebung dank harmonisierter Einwohner- und anderer amtlicher Personenregister zu. Verschiedene Verordnungen vertiefen die Anordnungen in den erwähnten Gesetzen; so betreffend die Organisation der Bundesstatistik, die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes, die Gebühren für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes, das Betriebs- und Unternehmensregister sowie das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 6198601 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 117055849 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die öffentliche Statistik der Schweiz hat ihre Grundlage in der Schweizer Bundesverfassung. Diese enthält den Statistikartikel (Art. 65) zu Auftrag und Kompetenzen im Bereich der Statistik. Näher geregelt sind die rechtlichen Grundlagen der öffentlichen Statistik der Schweiz vorab im Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992. Das Bundesstatistikgesetz formuliert die Aufgaben und die Organisation der Bundesstatistik sowie die Grundlagen von Datenbeschaffung, Veröffentlichungen und Dienstleistungen. Es umschreibt insbesondere die Prinzipien des Datenschutzes. (de)
  • Die öffentliche Statistik der Schweiz hat ihre Grundlage in der Schweizer Bundesverfassung. Diese enthält den Statistikartikel (Art. 65) zu Auftrag und Kompetenzen im Bereich der Statistik. Näher geregelt sind die rechtlichen Grundlagen der öffentlichen Statistik der Schweiz vorab im Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992. Das Bundesstatistikgesetz formuliert die Aufgaben und die Organisation der Bundesstatistik sowie die Grundlagen von Datenbeschaffung, Veröffentlichungen und Dienstleistungen. Es umschreibt insbesondere die Prinzipien des Datenschutzes. (de)
rdfs:label
  • Rechtsgrundlagen der öffentlichen Statistik der Schweiz (de)
  • Rechtsgrundlagen der öffentlichen Statistik der Schweiz (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of