Rechtsextremismus wird in der Schweiz zumeist mit gewaltbereiten rechtsextremen Skinheads assoziiert; für andere Gruppierungen wird in der Schweiz häufig die Bezeichnung national- oder rechtskonservativ verwendet. Die Schweiz versteht sich im Gegensatz zu Deutschland nicht als streitbare Demokratie. An die Beobachtung von rechtsextremen Gruppierungen durch die Schweizer Staatsschutzorgane sind daher hohe Hürden angelegt. Die Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele reicht für eine Beobachtung nicht aus – zusätzlich muss Gewalt verübt, befürwortet oder in Kauf genommen werden. Der rechtliche Rahmen der Informationsgewinnung wird dabei durch das «Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» (BWIS) geregelt. In der Schweiz wird, analog zu den Verfassungsschutzberichten in D

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  • Rechtsextremismus wird in der Schweiz zumeist mit gewaltbereiten rechtsextremen Skinheads assoziiert; für andere Gruppierungen wird in der Schweiz häufig die Bezeichnung national- oder rechtskonservativ verwendet. Die Schweiz versteht sich im Gegensatz zu Deutschland nicht als streitbare Demokratie. An die Beobachtung von rechtsextremen Gruppierungen durch die Schweizer Staatsschutzorgane sind daher hohe Hürden angelegt. Die Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele reicht für eine Beobachtung nicht aus – zusätzlich muss Gewalt verübt, befürwortet oder in Kauf genommen werden. Der rechtliche Rahmen der Informationsgewinnung wird dabei durch das «Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» (BWIS) geregelt. In der Schweiz wird, analog zu den Verfassungsschutzberichten in Deutschland und Österreich, dem Bundesrat jährlich ein Bericht Innere Sicherheit der Schweiz vorgelegt. Dieser wird durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) des Bundesamtes für Polizei (fedpol) erstellt und enthält Informationen über rechtsextreme Bestrebungen. (de)
  • Rechtsextremismus wird in der Schweiz zumeist mit gewaltbereiten rechtsextremen Skinheads assoziiert; für andere Gruppierungen wird in der Schweiz häufig die Bezeichnung national- oder rechtskonservativ verwendet. Die Schweiz versteht sich im Gegensatz zu Deutschland nicht als streitbare Demokratie. An die Beobachtung von rechtsextremen Gruppierungen durch die Schweizer Staatsschutzorgane sind daher hohe Hürden angelegt. Die Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele reicht für eine Beobachtung nicht aus – zusätzlich muss Gewalt verübt, befürwortet oder in Kauf genommen werden. Der rechtliche Rahmen der Informationsgewinnung wird dabei durch das «Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» (BWIS) geregelt. In der Schweiz wird, analog zu den Verfassungsschutzberichten in Deutschland und Österreich, dem Bundesrat jährlich ein Bericht Innere Sicherheit der Schweiz vorgelegt. Dieser wird durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) des Bundesamtes für Polizei (fedpol) erstellt und enthält Informationen über rechtsextreme Bestrebungen. (de)
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  • Rechtsextremismus wird in der Schweiz zumeist mit gewaltbereiten rechtsextremen Skinheads assoziiert; für andere Gruppierungen wird in der Schweiz häufig die Bezeichnung national- oder rechtskonservativ verwendet. Die Schweiz versteht sich im Gegensatz zu Deutschland nicht als streitbare Demokratie. An die Beobachtung von rechtsextremen Gruppierungen durch die Schweizer Staatsschutzorgane sind daher hohe Hürden angelegt. Die Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele reicht für eine Beobachtung nicht aus – zusätzlich muss Gewalt verübt, befürwortet oder in Kauf genommen werden. Der rechtliche Rahmen der Informationsgewinnung wird dabei durch das «Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» (BWIS) geregelt. In der Schweiz wird, analog zu den Verfassungsschutzberichten in D (de)
  • Rechtsextremismus wird in der Schweiz zumeist mit gewaltbereiten rechtsextremen Skinheads assoziiert; für andere Gruppierungen wird in der Schweiz häufig die Bezeichnung national- oder rechtskonservativ verwendet. Die Schweiz versteht sich im Gegensatz zu Deutschland nicht als streitbare Demokratie. An die Beobachtung von rechtsextremen Gruppierungen durch die Schweizer Staatsschutzorgane sind daher hohe Hürden angelegt. Die Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele reicht für eine Beobachtung nicht aus – zusätzlich muss Gewalt verübt, befürwortet oder in Kauf genommen werden. Der rechtliche Rahmen der Informationsgewinnung wird dabei durch das «Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit» (BWIS) geregelt. In der Schweiz wird, analog zu den Verfassungsschutzberichten in D (de)
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  • Rechtsextremismus in der Schweiz (de)
  • Rechtsextremismus in der Schweiz (de)
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