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- Die Rechtsaufsicht wird von Aufsichtsbehörden gegenüber den der Rechtsaufsicht unterworfenen Behörden ausgeübt und erstreckt sich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die Verwaltung (sog. Vorrang des Gesetzes). Die Rechtsaufsicht unterscheidet sich damit von der Fachaufsicht bzw. der Sonderaufsicht, die sich auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns bezieht. (de)
- Die Rechtsaufsicht wird von Aufsichtsbehörden gegenüber den der Rechtsaufsicht unterworfenen Behörden ausgeübt und erstreckt sich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die Verwaltung (sog. Vorrang des Gesetzes). Die Rechtsaufsicht unterscheidet sich damit von der Fachaufsicht bzw. der Sonderaufsicht, die sich auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns bezieht. (de)
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- Die Rechtsaufsicht wird von Aufsichtsbehörden gegenüber den der Rechtsaufsicht unterworfenen Behörden ausgeübt und erstreckt sich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die Verwaltung (sog. Vorrang des Gesetzes). Die Rechtsaufsicht unterscheidet sich damit von der Fachaufsicht bzw. der Sonderaufsicht, die sich auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns bezieht. (de)
- Die Rechtsaufsicht wird von Aufsichtsbehörden gegenüber den der Rechtsaufsicht unterworfenen Behörden ausgeübt und erstreckt sich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz durch die Verwaltung (sog. Vorrang des Gesetzes). Die Rechtsaufsicht unterscheidet sich damit von der Fachaufsicht bzw. der Sonderaufsicht, die sich auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns bezieht. (de)
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- Rechtsaufsicht (de)
- Rechtsaufsicht (de)
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