Ein Rechtsanwaltlicher Journaldienst (auch Anwaltlicher Journaldienst, Verteidiger-Service oder 24-Stunden-Journaldienst der österreichischen Rechtsanwälte) ermöglicht den verlässlichen Zugang zu einer fachlich fundierten Strafverteidigung auch außerhalb von üblichen Bürozeiten, insbesondere am Abend und am Wochenende.

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  • Ein Rechtsanwaltlicher Journaldienst (auch Anwaltlicher Journaldienst, Verteidiger-Service oder 24-Stunden-Journaldienst der österreichischen Rechtsanwälte) ermöglicht den verlässlichen Zugang zu einer fachlich fundierten Strafverteidigung auch außerhalb von üblichen Bürozeiten, insbesondere am Abend und am Wochenende. Zu diesem Zweck wurde ein gemeinsames Projektdes Bundesministeriums für Justiz und des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) aufgelegt und mit einer Vereinbarung im Frühjahr 2008 festgelegt, so das festgenommenen Beschuldigten rund um die Uhr Hilfestellung durch einen Rechtsanwalt garantiert werden kann. Dazu wurde auch eine eigene Hotline-Nummer (0800 376 386) eingerichtet. In Österreich haben erst seit der Strafprozessreform 2007 (wirksam zum 1. Jänner 2008) beschuldigte Personen das Recht, bei ihrer Vernehmung einen Verteidiger beizuziehen (§ 49 Zif. 2 iVm § 58 iVm § 164 StPO, Art 6 Abs. 3 lit. c) EMRK, Art 4 Abs. 7 PersFrG). Dabei ist jedoch lediglich der erste Anruf kostenlos, danach können vom Journal-Rechtsanwalt 100 Euro (exklusive USt.) verrechnet werden, sofern die Beratung und Beiziehung nicht im Rahmen der Verfahrenshilfe erfolgt. In Österreich zugelassene und eingetragene Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet am rechtsanwaltlichen Journaldienst teilzunehmen. Im Jahr 2013 haben 530 Rechtsanwälte sich bereit erklärt, am Rechtsanwaltlicher Journaldienst teilzunehmen (dies sind 9 % der insgesamt 5887 in Österreich zugelassenen Rechtsanwälten). (de)
  • Ein Rechtsanwaltlicher Journaldienst (auch Anwaltlicher Journaldienst, Verteidiger-Service oder 24-Stunden-Journaldienst der österreichischen Rechtsanwälte) ermöglicht den verlässlichen Zugang zu einer fachlich fundierten Strafverteidigung auch außerhalb von üblichen Bürozeiten, insbesondere am Abend und am Wochenende. Zu diesem Zweck wurde ein gemeinsames Projektdes Bundesministeriums für Justiz und des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) aufgelegt und mit einer Vereinbarung im Frühjahr 2008 festgelegt, so das festgenommenen Beschuldigten rund um die Uhr Hilfestellung durch einen Rechtsanwalt garantiert werden kann. Dazu wurde auch eine eigene Hotline-Nummer (0800 376 386) eingerichtet. In Österreich haben erst seit der Strafprozessreform 2007 (wirksam zum 1. Jänner 2008) beschuldigte Personen das Recht, bei ihrer Vernehmung einen Verteidiger beizuziehen (§ 49 Zif. 2 iVm § 58 iVm § 164 StPO, Art 6 Abs. 3 lit. c) EMRK, Art 4 Abs. 7 PersFrG). Dabei ist jedoch lediglich der erste Anruf kostenlos, danach können vom Journal-Rechtsanwalt 100 Euro (exklusive USt.) verrechnet werden, sofern die Beratung und Beiziehung nicht im Rahmen der Verfahrenshilfe erfolgt. In Österreich zugelassene und eingetragene Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet am rechtsanwaltlichen Journaldienst teilzunehmen. Im Jahr 2013 haben 530 Rechtsanwälte sich bereit erklärt, am Rechtsanwaltlicher Journaldienst teilzunehmen (dies sind 9 % der insgesamt 5887 in Österreich zugelassenen Rechtsanwälten). (de)
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  • Rechtsanwaltlicher Journaldienst (de)
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