Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Aktes mit geltendem Recht. Der Rechtsbegriff findet Anwendung in allen Situationen, bei denen Entscheidungen mit Rechtswirksamkeit getroffen werden, z. B. im Verwaltungsrecht, im Staatsrecht und in der Rechtsprechung.

Property Value
dbo:abstract
  • Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Aktes mit geltendem Recht. Der Rechtsbegriff findet Anwendung in allen Situationen, bei denen Entscheidungen mit Rechtswirksamkeit getroffen werden, z. B. im Verwaltungsrecht, im Staatsrecht und in der Rechtsprechung. (de)
  • Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Aktes mit geltendem Recht. Der Rechtsbegriff findet Anwendung in allen Situationen, bei denen Entscheidungen mit Rechtswirksamkeit getroffen werden, z. B. im Verwaltungsrecht, im Staatsrecht und in der Rechtsprechung. (de)
dbo:wikiPageID
  • 1808766 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 129790244 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Aktes mit geltendem Recht. Der Rechtsbegriff findet Anwendung in allen Situationen, bei denen Entscheidungen mit Rechtswirksamkeit getroffen werden, z. B. im Verwaltungsrecht, im Staatsrecht und in der Rechtsprechung. (de)
  • Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Aktes mit geltendem Recht. Der Rechtsbegriff findet Anwendung in allen Situationen, bei denen Entscheidungen mit Rechtswirksamkeit getroffen werden, z. B. im Verwaltungsrecht, im Staatsrecht und in der Rechtsprechung. (de)
rdfs:label
  • Rechtmäßigkeit (de)
  • Rechtmäßigkeit (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of