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- Das Recht der Vatikanstadt bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen im Staat der Vatikanstadt. Es ist zu unterscheiden vom kanonischen Recht. Es ist vom Recht Italiens verschieden, lehnt sich jedoch stark an dieses an und gehört deshalb zum romanischen Rechtskreis. Positivrechtliche Grundlage sind das Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt und die übrigen Rechtsquellen. (de)
- Das Recht der Vatikanstadt bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen im Staat der Vatikanstadt. Es ist zu unterscheiden vom kanonischen Recht. Es ist vom Recht Italiens verschieden, lehnt sich jedoch stark an dieses an und gehört deshalb zum romanischen Rechtskreis. Positivrechtliche Grundlage sind das Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt und die übrigen Rechtsquellen. (de)
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- Città del Vaticano (de)
- L'ordinamento giudiziario (de)
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- Das Recht der Vatikanstadt bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen im Staat der Vatikanstadt. Es ist zu unterscheiden vom kanonischen Recht. Es ist vom Recht Italiens verschieden, lehnt sich jedoch stark an dieses an und gehört deshalb zum romanischen Rechtskreis. Positivrechtliche Grundlage sind das Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt und die übrigen Rechtsquellen. (de)
- Das Recht der Vatikanstadt bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen im Staat der Vatikanstadt. Es ist zu unterscheiden vom kanonischen Recht. Es ist vom Recht Italiens verschieden, lehnt sich jedoch stark an dieses an und gehört deshalb zum romanischen Rechtskreis. Positivrechtliche Grundlage sind das Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt und die übrigen Rechtsquellen. (de)
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- Recht der Vatikanstadt (de)
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