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- Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein von der deutschen Rechtsprechung im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB entwickeltes sonstiges absolutes Recht. Es umfasst alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert eines Betriebes ausmacht. Dazu gehören zum Beispiel: Bestand, Erscheinungsform, Tätigkeitskreis und Kundenstamm. (de)
- Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein von der deutschen Rechtsprechung im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB entwickeltes sonstiges absolutes Recht. Es umfasst alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert eines Betriebes ausmacht. Dazu gehören zum Beispiel: Bestand, Erscheinungsform, Tätigkeitskreis und Kundenstamm. (de)
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- Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein von der deutschen Rechtsprechung im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB entwickeltes sonstiges absolutes Recht. Es umfasst alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert eines Betriebes ausmacht. Dazu gehören zum Beispiel: Bestand, Erscheinungsform, Tätigkeitskreis und Kundenstamm. (de)
- Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist ein von der deutschen Rechtsprechung im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB entwickeltes sonstiges absolutes Recht. Es umfasst alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert eines Betriebes ausmacht. Dazu gehören zum Beispiel: Bestand, Erscheinungsform, Tätigkeitskreis und Kundenstamm. (de)
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- Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (de)
- Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (de)
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