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- Als rechnungsmäßiger Zins wird der tatsächlich bei der Abzinsung einer Deckungsrückstellung verwendete Zinssatz bezeichnet. Auch der bei der Beitragskalkulation in der Lebensversicherung verwendete Zinssatz wird oft so bezeichnet, oder auch als Garantiezins, ebenso wie die nach § 20 EStG anzusetzenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Lebensversicherungsverträgen. (de)
- Als rechnungsmäßiger Zins wird der tatsächlich bei der Abzinsung einer Deckungsrückstellung verwendete Zinssatz bezeichnet. Auch der bei der Beitragskalkulation in der Lebensversicherung verwendete Zinssatz wird oft so bezeichnet, oder auch als Garantiezins, ebenso wie die nach § 20 EStG anzusetzenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Lebensversicherungsverträgen. (de)
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- Steuerfreiheit mit der 12/60-Regel
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- http://www.steuerlinks.de/bfh-viiir-87-03.html
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- Als rechnungsmäßiger Zins wird der tatsächlich bei der Abzinsung einer Deckungsrückstellung verwendete Zinssatz bezeichnet. Auch der bei der Beitragskalkulation in der Lebensversicherung verwendete Zinssatz wird oft so bezeichnet, oder auch als Garantiezins, ebenso wie die nach § 20 EStG anzusetzenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Lebensversicherungsverträgen. (de)
- Als rechnungsmäßiger Zins wird der tatsächlich bei der Abzinsung einer Deckungsrückstellung verwendete Zinssatz bezeichnet. Auch der bei der Beitragskalkulation in der Lebensversicherung verwendete Zinssatz wird oft so bezeichnet, oder auch als Garantiezins, ebenso wie die nach § 20 EStG anzusetzenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Lebensversicherungsverträgen. (de)
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- Rechnungsmäßiger Zins (de)
- Rechnungsmäßiger Zins (de)
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