Als rechnungsmäßiger Zins wird der tatsächlich bei der Abzinsung einer Deckungsrückstellung verwendete Zinssatz bezeichnet. Auch der bei der Beitragskalkulation in der Lebensversicherung verwendete Zinssatz wird oft so bezeichnet, oder auch als Garantiezins, ebenso wie die nach § 20 EStG anzusetzenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Lebensversicherungsverträgen.

Property Value
dbo:abstract
  • Als rechnungsmäßiger Zins wird der tatsächlich bei der Abzinsung einer Deckungsrückstellung verwendete Zinssatz bezeichnet. Auch der bei der Beitragskalkulation in der Lebensversicherung verwendete Zinssatz wird oft so bezeichnet, oder auch als Garantiezins, ebenso wie die nach § 20 EStG anzusetzenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Lebensversicherungsverträgen. (de)
  • Als rechnungsmäßiger Zins wird der tatsächlich bei der Abzinsung einer Deckungsrückstellung verwendete Zinssatz bezeichnet. Auch der bei der Beitragskalkulation in der Lebensversicherung verwendete Zinssatz wird oft so bezeichnet, oder auch als Garantiezins, ebenso wie die nach § 20 EStG anzusetzenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Lebensversicherungsverträgen. (de)
dbo:wikiPageID
  • 4550112 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158849591 (xsd:integer)
prop-de:text
  • Steuerfreiheit mit der 12/60-Regel
prop-de:url
  • http://www.steuerlinks.de/bfh-viiir-87-03.html
prop-de:wayback
  • 20070509131226 (xsd:double)
dct:subject
rdfs:comment
  • Als rechnungsmäßiger Zins wird der tatsächlich bei der Abzinsung einer Deckungsrückstellung verwendete Zinssatz bezeichnet. Auch der bei der Beitragskalkulation in der Lebensversicherung verwendete Zinssatz wird oft so bezeichnet, oder auch als Garantiezins, ebenso wie die nach § 20 EStG anzusetzenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Lebensversicherungsverträgen. (de)
  • Als rechnungsmäßiger Zins wird der tatsächlich bei der Abzinsung einer Deckungsrückstellung verwendete Zinssatz bezeichnet. Auch der bei der Beitragskalkulation in der Lebensversicherung verwendete Zinssatz wird oft so bezeichnet, oder auch als Garantiezins, ebenso wie die nach § 20 EStG anzusetzenden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Lebensversicherungsverträgen. (de)
rdfs:label
  • Rechnungsmäßiger Zins (de)
  • Rechnungsmäßiger Zins (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of