Ein Rechnungskreis ist die Teilmenge aller Belege die einer willkürlich definierten Kategorie innerhalb eines Rechnungswesens zugeordnet werden, um Auswertungen des Rechnungswesens nach Ort der Entstehung des Beleges (wie Filiale, Betriebsstätte, Warengruppe etc.) oder Teilbereich (Finanzbuchhaltung oder Kosten- und Leistungsrechnung) zu vereinfachen. Rechnungskreise nach Entstehungsort des Beleges (Filiale, Betriebsstätte, Warengruppe, Dienstleistungsprozess, Registrierkasse ua.) vereinfachen Belegordnung und EDV-unterstützte Ergebnisauswertungen des Rechnungswesens.

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  • Ein Rechnungskreis ist die Teilmenge aller Belege die einer willkürlich definierten Kategorie innerhalb eines Rechnungswesens zugeordnet werden, um Auswertungen des Rechnungswesens nach Ort der Entstehung des Beleges (wie Filiale, Betriebsstätte, Warengruppe etc.) oder Teilbereich (Finanzbuchhaltung oder Kosten- und Leistungsrechnung) zu vereinfachen. Bei der fortlaufenden Nummerierung von Belegen können diese bereits durch eindeutige Ziffern- und Buchstabenkombinationen Rechnungskreisen zugeordnet werden, wobei es gesetzliche Verpflichtungen zur Eindeutigkeit der Nummernvergabe gibt um die eindeutige Identifizierung des Beleges zu ermöglichen. Rechnungskreise nach Entstehungsort des Beleges (Filiale, Betriebsstätte, Warengruppe, Dienstleistungsprozess, Registrierkasse ua.) vereinfachen Belegordnung und EDV-unterstützte Ergebnisauswertungen des Rechnungswesens. Rechnungskreise nach Teilbereich des Rechnungswesens ermöglichen die Zuordnung der Geschäftsfälle zur Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis 1) bzw. zur Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis 2). In der Abgrenzungsrechnung (Ergebnistabelle) werden die Aufwendungen und Erträge aus der Finanzbuchhaltung dem Rechnungskreis 1 zugeordnet und die Kosten und Leistungen der Kostenrechnung dem Rechnungskreis 2. (de)
  • Ein Rechnungskreis ist die Teilmenge aller Belege die einer willkürlich definierten Kategorie innerhalb eines Rechnungswesens zugeordnet werden, um Auswertungen des Rechnungswesens nach Ort der Entstehung des Beleges (wie Filiale, Betriebsstätte, Warengruppe etc.) oder Teilbereich (Finanzbuchhaltung oder Kosten- und Leistungsrechnung) zu vereinfachen. Bei der fortlaufenden Nummerierung von Belegen können diese bereits durch eindeutige Ziffern- und Buchstabenkombinationen Rechnungskreisen zugeordnet werden, wobei es gesetzliche Verpflichtungen zur Eindeutigkeit der Nummernvergabe gibt um die eindeutige Identifizierung des Beleges zu ermöglichen. Rechnungskreise nach Entstehungsort des Beleges (Filiale, Betriebsstätte, Warengruppe, Dienstleistungsprozess, Registrierkasse ua.) vereinfachen Belegordnung und EDV-unterstützte Ergebnisauswertungen des Rechnungswesens. Rechnungskreise nach Teilbereich des Rechnungswesens ermöglichen die Zuordnung der Geschäftsfälle zur Finanzbuchhaltung (Rechnungskreis 1) bzw. zur Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis 2). In der Abgrenzungsrechnung (Ergebnistabelle) werden die Aufwendungen und Erträge aus der Finanzbuchhaltung dem Rechnungskreis 1 zugeordnet und die Kosten und Leistungen der Kostenrechnung dem Rechnungskreis 2. (de)
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  • Ein Rechnungskreis ist die Teilmenge aller Belege die einer willkürlich definierten Kategorie innerhalb eines Rechnungswesens zugeordnet werden, um Auswertungen des Rechnungswesens nach Ort der Entstehung des Beleges (wie Filiale, Betriebsstätte, Warengruppe etc.) oder Teilbereich (Finanzbuchhaltung oder Kosten- und Leistungsrechnung) zu vereinfachen. Rechnungskreise nach Entstehungsort des Beleges (Filiale, Betriebsstätte, Warengruppe, Dienstleistungsprozess, Registrierkasse ua.) vereinfachen Belegordnung und EDV-unterstützte Ergebnisauswertungen des Rechnungswesens. (de)
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  • Rechnungskreis (de)
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