Kreditinstitute sind bei Girokonten verpflichtet, dem Kontoinhaber in periodischen Abständen einen Rechnungsabschluss zu erteilen. Dieser Rechnungsabschluss darf nicht verwechselt werden mit einem beliebigen Kontoauszug, der lediglich einen aktuellen Postensaldo enthält.

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  • Kreditinstitute sind bei Girokonten verpflichtet, dem Kontoinhaber in periodischen Abständen einen Rechnungsabschluss zu erteilen. Dieser Rechnungsabschluss darf nicht verwechselt werden mit einem beliebigen Kontoauszug, der lediglich einen aktuellen Postensaldo enthält. (de)
  • Kreditinstitute sind bei Girokonten verpflichtet, dem Kontoinhaber in periodischen Abständen einen Rechnungsabschluss zu erteilen. Dieser Rechnungsabschluss darf nicht verwechselt werden mit einem beliebigen Kontoauszug, der lediglich einen aktuellen Postensaldo enthält. (de)
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  • Rechnungsabschluss (de)
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