Unter einem Realvertrag (auch: Realkontrakt) versteht man einen Vertrag, bei dem erst dann eine Verpflichtung zur Gegenleistung zustande kommt, wenn zusätzlich zur Einigung der Parteien eine Sachhingabe als reales Moment hinzutritt. Somit kommt der Vertrag erst mit Übergabe der Leistung zustande. Dies unterscheidet ihn vom Konsensualvertrag (Konsensualkontrakt), der an keine Sachhingabe gebunden war, dem Litteralvertrag, der von einer Buchung im Hausbuch abhing oder dem Verbalvertrag mit seiner Wortformel.

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  • Unter einem Realvertrag (auch: Realkontrakt) versteht man einen Vertrag, bei dem erst dann eine Verpflichtung zur Gegenleistung zustande kommt, wenn zusätzlich zur Einigung der Parteien eine Sachhingabe als reales Moment hinzutritt. Somit kommt der Vertrag erst mit Übergabe der Leistung zustande. Dies unterscheidet ihn vom Konsensualvertrag (Konsensualkontrakt), der an keine Sachhingabe gebunden war, dem Litteralvertrag, der von einer Buchung im Hausbuch abhing oder dem Verbalvertrag mit seiner Wortformel. Die Unterscheidung geht auf das römische Recht zurück. Zu den Realkontrakten Roms zählten das mutuum (Darlehen), das depositum (Verwahrung), das pignus (Verpfändung) und das commodatum (Leihe). Die Idee des Realvertrags ist jedoch älter, so sind bereits die šubanti-Urkunden in altbabylonischer Zeit diesem Typus zuzurechnen. Im geltenden Recht kennt man den Realvertrag nicht mehr, er hat nur noch historische Bedeutung. (de)
  • Unter einem Realvertrag (auch: Realkontrakt) versteht man einen Vertrag, bei dem erst dann eine Verpflichtung zur Gegenleistung zustande kommt, wenn zusätzlich zur Einigung der Parteien eine Sachhingabe als reales Moment hinzutritt. Somit kommt der Vertrag erst mit Übergabe der Leistung zustande. Dies unterscheidet ihn vom Konsensualvertrag (Konsensualkontrakt), der an keine Sachhingabe gebunden war, dem Litteralvertrag, der von einer Buchung im Hausbuch abhing oder dem Verbalvertrag mit seiner Wortformel. Die Unterscheidung geht auf das römische Recht zurück. Zu den Realkontrakten Roms zählten das mutuum (Darlehen), das depositum (Verwahrung), das pignus (Verpfändung) und das commodatum (Leihe). Die Idee des Realvertrags ist jedoch älter, so sind bereits die šubanti-Urkunden in altbabylonischer Zeit diesem Typus zuzurechnen. Im geltenden Recht kennt man den Realvertrag nicht mehr, er hat nur noch historische Bedeutung. (de)
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  • Unter einem Realvertrag (auch: Realkontrakt) versteht man einen Vertrag, bei dem erst dann eine Verpflichtung zur Gegenleistung zustande kommt, wenn zusätzlich zur Einigung der Parteien eine Sachhingabe als reales Moment hinzutritt. Somit kommt der Vertrag erst mit Übergabe der Leistung zustande. Dies unterscheidet ihn vom Konsensualvertrag (Konsensualkontrakt), der an keine Sachhingabe gebunden war, dem Litteralvertrag, der von einer Buchung im Hausbuch abhing oder dem Verbalvertrag mit seiner Wortformel. (de)
  • Unter einem Realvertrag (auch: Realkontrakt) versteht man einen Vertrag, bei dem erst dann eine Verpflichtung zur Gegenleistung zustande kommt, wenn zusätzlich zur Einigung der Parteien eine Sachhingabe als reales Moment hinzutritt. Somit kommt der Vertrag erst mit Übergabe der Leistung zustande. Dies unterscheidet ihn vom Konsensualvertrag (Konsensualkontrakt), der an keine Sachhingabe gebunden war, dem Litteralvertrag, der von einer Buchung im Hausbuch abhing oder dem Verbalvertrag mit seiner Wortformel. (de)
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  • Realvertrag (de)
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