Das Raumordnungsverfahren (ROV) gehört zu den klassischen Instrumenten der Raumordnung. Weitere Instrumente sind neben dem ROV die Landesraumordnungspläne und die Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne), das Zielabweichungsverfahren und die raumordnerische Untersagung in Deutschland. Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 15 ROG und die Landesplanungsgesetze der Länder. Das ROV stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (z. B. Trassenführung einer Autobahn, Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, vgl. § 1 der Raumordnungsverordnung). Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestim

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  • Das Raumordnungsverfahren (ROV) gehört zu den klassischen Instrumenten der Raumordnung. Weitere Instrumente sind neben dem ROV die Landesraumordnungspläne und die Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne), das Zielabweichungsverfahren und die raumordnerische Untersagung in Deutschland. Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 15 ROG und die Landesplanungsgesetze der Länder. Das ROV stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (z. B. Trassenführung einer Autobahn, Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, vgl. § 1 der Raumordnungsverordnung). Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können. Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung, ist aber in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. (de)
  • Das Raumordnungsverfahren (ROV) gehört zu den klassischen Instrumenten der Raumordnung. Weitere Instrumente sind neben dem ROV die Landesraumordnungspläne und die Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne), das Zielabweichungsverfahren und die raumordnerische Untersagung in Deutschland. Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 15 ROG und die Landesplanungsgesetze der Länder. Das ROV stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (z. B. Trassenführung einer Autobahn, Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, vgl. § 1 der Raumordnungsverordnung). Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können. Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung, ist aber in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. (de)
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  • Das Raumordnungsverfahren (ROV) gehört zu den klassischen Instrumenten der Raumordnung. Weitere Instrumente sind neben dem ROV die Landesraumordnungspläne und die Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne), das Zielabweichungsverfahren und die raumordnerische Untersagung in Deutschland. Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 15 ROG und die Landesplanungsgesetze der Länder. Das ROV stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (z. B. Trassenführung einer Autobahn, Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, vgl. § 1 der Raumordnungsverordnung). Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestim (de)
  • Das Raumordnungsverfahren (ROV) gehört zu den klassischen Instrumenten der Raumordnung. Weitere Instrumente sind neben dem ROV die Landesraumordnungspläne und die Raumordnungspläne für die Teilräume der Länder (Regionalpläne), das Zielabweichungsverfahren und die raumordnerische Untersagung in Deutschland. Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 15 ROG und die Landesplanungsgesetze der Länder. Das ROV stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (z. B. Trassenführung einer Autobahn, Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, vgl. § 1 der Raumordnungsverordnung). Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestim (de)
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  • Raumordnungsverfahren (de)
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