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- ratio decidendi (lat. „Entscheidungsgrund“) steht für Rechtsansichten in einer Gerichtsentscheidung, die für die Entscheidung tragend sind. Gegensatz ist das obiter dictum. Die ratio decidendi ist „der wesentliche Gesichtspunkt“ einer gerichtlichen Entscheidung, nach Kriele als generell-abstrakte Regel gedanklich oder ausdrücklich formuliert. Siehe auch: Präzedenzfall, Ratio (de)
- ratio decidendi (lat. „Entscheidungsgrund“) steht für Rechtsansichten in einer Gerichtsentscheidung, die für die Entscheidung tragend sind. Gegensatz ist das obiter dictum. Die ratio decidendi ist „der wesentliche Gesichtspunkt“ einer gerichtlichen Entscheidung, nach Kriele als generell-abstrakte Regel gedanklich oder ausdrücklich formuliert. Siehe auch: Präzedenzfall, Ratio (de)
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- ratio decidendi (lat. „Entscheidungsgrund“) steht für Rechtsansichten in einer Gerichtsentscheidung, die für die Entscheidung tragend sind. Gegensatz ist das obiter dictum. Die ratio decidendi ist „der wesentliche Gesichtspunkt“ einer gerichtlichen Entscheidung, nach Kriele als generell-abstrakte Regel gedanklich oder ausdrücklich formuliert. Siehe auch: Präzedenzfall, Ratio (de)
- ratio decidendi (lat. „Entscheidungsgrund“) steht für Rechtsansichten in einer Gerichtsentscheidung, die für die Entscheidung tragend sind. Gegensatz ist das obiter dictum. Die ratio decidendi ist „der wesentliche Gesichtspunkt“ einer gerichtlichen Entscheidung, nach Kriele als generell-abstrakte Regel gedanklich oder ausdrücklich formuliert. Siehe auch: Präzedenzfall, Ratio (de)
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- Ratio Decidendi (de)
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