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- Rassenschande (auch Blutschande) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der NS-Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. 1935 wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art verboten und mit Haftstrafen bedroht. Eine wenig später erlassene Verordnung weitete das Eheverbot auf andere Gruppen aus: Es sollten grundsätzlich alle Ehen unterbleiben, die die „Reinerhaltung des deutschen Blutes“ gefährdeten. Ein Rundschreiben zählte dazu „Zigeuner, Neger und ihre Bastarde“ auf. Geschlechtsverkehr zwischen Angehörigen verschiedener „Rassen“ wurde zeitweilig auch in anderen Ländern unter Strafandrohung gestellt. (de)
- Rassenschande (auch Blutschande) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der NS-Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. 1935 wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art verboten und mit Haftstrafen bedroht. Eine wenig später erlassene Verordnung weitete das Eheverbot auf andere Gruppen aus: Es sollten grundsätzlich alle Ehen unterbleiben, die die „Reinerhaltung des deutschen Blutes“ gefährdeten. Ein Rundschreiben zählte dazu „Zigeuner, Neger und ihre Bastarde“ auf. Geschlechtsverkehr zwischen Angehörigen verschiedener „Rassen“ wurde zeitweilig auch in anderen Ländern unter Strafandrohung gestellt. (de)
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- 3-499-15348-3
- 3-463-40038-3
- 3-421-01817-0
- 3-506-72260-3
- 3-525-35188-7
- 3-631-54499-5
- 3-87916-023-6
- 3-9804993-0-8
- 978-3-455-09497-8
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- Furchtbare Juristen (de)
- "Neuschöpfer des deutschen Volkes" (de)
- "Rassenschande" (de)
- Die Vormundschaftsakte 1935 - 1958 (de)
- "Von Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen ..." (de)
- Freispruch für die Nazi-Justiz (de)
- Justiz als politische Verfolgung (de)
- Neidgeschrei (de)
- Die "Nürnberger Gesetze" oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933 - 1945 (de)
- „Blutschutzgesetz“ und Justiz. Zur Entstehung und Auswirkung des Nürnberger Gesetzes vom 15. September 1935 (de)
- Furchtbare Juristen (de)
- "Neuschöpfer des deutschen Volkes" (de)
- "Rassenschande" (de)
- Die Vormundschaftsakte 1935 - 1958 (de)
- "Von Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen ..." (de)
- Freispruch für die Nazi-Justiz (de)
- Justiz als politische Verfolgung (de)
- Neidgeschrei (de)
- Die "Nürnberger Gesetze" oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933 - 1945 (de)
- „Blutschutzgesetz“ und Justiz. Zur Entstehung und Auswirkung des Nürnberger Gesetzes vom 15. September 1935 (de)
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- Lothar Gruchmann
- Cornelia Essner
- Franco Ruault
- Hans Robinsohn
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- Frankfurt am Main
- Göttingen
- Hamburg
- München
- Paderborn
- Reinbek bei Hamburg
- Stuttgart
- Schwetzingen
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prop-de:sammelwerk
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prop-de:titelerg
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- Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus
- Hamburger Justizurteile im Nationalsozialismus / Justizbehörde Hamburg
- Antisemitismus und Sexualität
- Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz
- Julius Streicher im Kampf gegen "Rassenschande"
- Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Eine Dokumentation
- Die Rechtsprechung in Rasseschandefällen beim Landgericht Hamburg 1936–1943
- Verfolgung einer Familie wegen "Rassenschande"; Dokumente und Berichte aus Hamburg
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dc:publisher
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- Deutsche Verlags-Anstalt
- Hoffmann und Campe
- Kindler
- Lang
- Rowohlt
- Schöningh
- Vandenhoeck und Ruprecht
- Ergebnisse
- Horneburg
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- 105 ff
- 105–123
- 261-321
- 418-442
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- Rassenschande (auch Blutschande) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der NS-Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. 1935 wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art verboten und mit Haftstrafen bedroht. Geschlechtsverkehr zwischen Angehörigen verschiedener „Rassen“ wurde zeitweilig auch in anderen Ländern unter Strafandrohung gestellt. (de)
- Rassenschande (auch Blutschande) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der NS-Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. 1935 wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art verboten und mit Haftstrafen bedroht. Geschlechtsverkehr zwischen Angehörigen verschiedener „Rassen“ wurde zeitweilig auch in anderen Ländern unter Strafandrohung gestellt. (de)
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