Rassenschande (auch Blutschande) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der NS-Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. 1935 wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art verboten und mit Haftstrafen bedroht. Geschlechtsverkehr zwischen Angehörigen verschiedener „Rassen“ wurde zeitweilig auch in anderen Ländern unter Strafandrohung gestellt.

Property Value
dbo:abstract
  • Rassenschande (auch Blutschande) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der NS-Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. 1935 wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art verboten und mit Haftstrafen bedroht. Eine wenig später erlassene Verordnung weitete das Eheverbot auf andere Gruppen aus: Es sollten grundsätzlich alle Ehen unterbleiben, die die „Reinerhaltung des deutschen Blutes“ gefährdeten. Ein Rundschreiben zählte dazu „Zigeuner, Neger und ihre Bastarde“ auf. Geschlechtsverkehr zwischen Angehörigen verschiedener „Rassen“ wurde zeitweilig auch in anderen Ländern unter Strafandrohung gestellt. (de)
  • Rassenschande (auch Blutschande) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der NS-Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. 1935 wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art verboten und mit Haftstrafen bedroht. Eine wenig später erlassene Verordnung weitete das Eheverbot auf andere Gruppen aus: Es sollten grundsätzlich alle Ehen unterbleiben, die die „Reinerhaltung des deutschen Blutes“ gefährdeten. Ein Rundschreiben zählte dazu „Zigeuner, Neger und ihre Bastarde“ auf. Geschlechtsverkehr zwischen Angehörigen verschiedener „Rassen“ wurde zeitweilig auch in anderen Ländern unter Strafandrohung gestellt. (de)
dbo:author
dbo:isbn
  • 3-499-15348-3
  • 3-463-40038-3
  • 3-421-01817-0
  • 3-506-72260-3
  • 3-525-35188-7
  • 3-631-54499-5
  • 3-87916-023-6
  • 3-9804993-0-8
  • 978-3-455-09497-8
dbo:originalTitle
  • Furchtbare Juristen (de)
  • "Neuschöpfer des deutschen Volkes" (de)
  • "Rassenschande" (de)
  • Die Vormundschaftsakte 1935 - 1958 (de)
  • "Von Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen ..." (de)
  • Freispruch für die Nazi-Justiz (de)
  • Justiz als politische Verfolgung (de)
  • Neidgeschrei (de)
  • Die "Nürnberger Gesetze" oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933 - 1945 (de)
  • „Blutschutzgesetz“ und Justiz. Zur Entstehung und Auswirkung des Nürnberger Gesetzes vom 15. September 1935 (de)
  • Furchtbare Juristen (de)
  • "Neuschöpfer des deutschen Volkes" (de)
  • "Rassenschande" (de)
  • Die Vormundschaftsakte 1935 - 1958 (de)
  • "Von Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen ..." (de)
  • Freispruch für die Nazi-Justiz (de)
  • Justiz als politische Verfolgung (de)
  • Neidgeschrei (de)
  • Die "Nürnberger Gesetze" oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933 - 1945 (de)
  • „Blutschutzgesetz“ und Justiz. Zur Entstehung und Auswirkung des Nürnberger Gesetzes vom 15. September 1935 (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 642293 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157929641 (xsd:integer)
prop-de:auflage
  • 1 (xsd:integer)
prop-de:autor
  • Lothar Gruchmann
  • Cornelia Essner
  • Franco Ruault
  • Hans Robinsohn
prop-de:band
  • 31 (xsd:integer)
prop-de:herausgeber
  • Irene Eckler
prop-de:jahr
  • 1977 (xsd:integer)
  • 1983 (xsd:integer)
  • 1987 (xsd:integer)
  • 1995 (xsd:integer)
  • 1996 (xsd:integer)
  • 2002 (xsd:integer)
  • 2003 (xsd:integer)
  • 2006 (xsd:integer)
  • 2008 (xsd:integer)
prop-de:nummer
  • 3 (xsd:integer)
prop-de:online
prop-de:ort
  • Frankfurt am Main
  • Göttingen
  • Hamburg
  • München
  • Paderborn
  • Reinbek bei Hamburg
  • Stuttgart
  • Schwetzingen
prop-de:sammelwerk
prop-de:titelerg
  • Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus
  • Hamburger Justizurteile im Nationalsozialismus / Justizbehörde Hamburg
  • Antisemitismus und Sexualität
  • Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz
  • Julius Streicher im Kampf gegen "Rassenschande"
  • Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Eine Dokumentation
  • Die Rechtsprechung in Rasseschandefällen beim Landgericht Hamburg 1936–1943
  • Verfolgung einer Familie wegen "Rassenschande"; Dokumente und Berichte aus Hamburg
dc:publisher
  • Deutsche Verlags-Anstalt
  • Hoffmann und Campe
  • Kindler
  • Lang
  • Rowohlt
  • Schöningh
  • Vandenhoeck und Ruprecht
  • Ergebnisse
  • Horneburg
dct:subject
bibo:pages
  • 105 ff
  • 105–123
  • 261-321
  • 418-442
rdf:type
rdfs:comment
  • Rassenschande (auch Blutschande) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der NS-Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. 1935 wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art verboten und mit Haftstrafen bedroht. Geschlechtsverkehr zwischen Angehörigen verschiedener „Rassen“ wurde zeitweilig auch in anderen Ländern unter Strafandrohung gestellt. (de)
  • Rassenschande (auch Blutschande) war im nationalsozialistischen Deutschen Reich ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der NS-Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. 1935 wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art verboten und mit Haftstrafen bedroht. Geschlechtsverkehr zwischen Angehörigen verschiedener „Rassen“ wurde zeitweilig auch in anderen Ländern unter Strafandrohung gestellt. (de)
rdfs:label
  • Rassenschande (de)
  • Rassenschande (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of