Die Rangbescheinigung (auch Rangattest, Notarbestätigung oder Ranggarantie) ist im Bankwesen bei der Bestellung von Grundpfandrechten als Kreditsicherheit die Bescheinigung eines Notars gegenüber einem Kreditinstitut, dass einer ranggerechten Eintragung eines Grundpfandrechts zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht.

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  • Die Rangbescheinigung (auch Rangattest, Notarbestätigung oder Ranggarantie) ist im Bankwesen bei der Bestellung von Grundpfandrechten als Kreditsicherheit die Bescheinigung eines Notars gegenüber einem Kreditinstitut, dass einer ranggerechten Eintragung eines Grundpfandrechts zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht. (de)
  • Die Rangbescheinigung (auch Rangattest, Notarbestätigung oder Ranggarantie) ist im Bankwesen bei der Bestellung von Grundpfandrechten als Kreditsicherheit die Bescheinigung eines Notars gegenüber einem Kreditinstitut, dass einer ranggerechten Eintragung eines Grundpfandrechts zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht. (de)
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  • Rangbescheinigung (de)
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