Die Raffelstettener Zollordnung wurde zwischen 902 und 906 im Auftrag des ostfränkischen Königs Ludwig durch Markgraf Aribo und die bedeutendsten Richter und Adeligen der damals fränkisch-bayerischen Ostmark in lateinischer Sprache abgefasst, um bestehende Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter Zoll- und Mauteinhebung beim Warenverkehr im Donauraum im Bereich östlich des Passauer Waldes bis in den Raum Mautern im heutigen Niederösterreich zu regeln. Sie ist eine der bedeutendsten Urkunden des frühmittelalterlichen Handels zwischen Bayern und Slawen im heute österreichischen Donauraum. Eine Abschrift der Urkunde aus dem 13. Jahrhundert ist in einem Passauer Kopialbuch erhalten, welches sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München befindet.

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  • Die Raffelstettener Zollordnung wurde zwischen 902 und 906 im Auftrag des ostfränkischen Königs Ludwig durch Markgraf Aribo und die bedeutendsten Richter und Adeligen der damals fränkisch-bayerischen Ostmark in lateinischer Sprache abgefasst, um bestehende Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter Zoll- und Mauteinhebung beim Warenverkehr im Donauraum im Bereich östlich des Passauer Waldes bis in den Raum Mautern im heutigen Niederösterreich zu regeln. Sie ist eine der bedeutendsten Urkunden des frühmittelalterlichen Handels zwischen Bayern und Slawen im heute österreichischen Donauraum. Eine Abschrift der Urkunde aus dem 13. Jahrhundert ist in einem Passauer Kopialbuch erhalten, welches sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München befindet. Die Raffelstettener Zollordnung regelte vor allem Höhe und Art der Zolleinhebung in Abhängigkeit von Warengruppe, Transportweg, Absatzgebiet und ethnischer Zugehörigkeit. So hatten Schiffe, die zwischen dem Passauer Wald und Linz z. B. an der heute längst abgekommenen Schiffslände Rosdorf zwischen Aschach und Eferding Handel trieben, nur einen sogenannten Halbpfenning zu leisten. Über Linz hinaus waren pro Schiff drei Scheffel Salz zu geben, was aber freien Handel bis zum böhmischen Wald und zum Ennswald garantierte. Die nächste Maut von drei Scheffel Salz war ab Eparesburch (vermutlich Ybbs) zu zahlen und berechtigte zur weiteren Passage bis Mautern. Nach Leistung dieser Zahlung mussten nur noch drei weitere Scheffel Salz bezahlt werden, um in diesem Gebiet frei an den Salzmärkten teilnehmen zu dürfen. Für eine Teilnahme am sogenannten Markt der Mährer war weiters pro Schiffsladung ein Schilling abzuführen. Ortsansässige Bayern waren generell abgabenmäßig begünstigt und mussten z. B. für Salz zum Eigenbedarf keine weiteren Abgaben leisten. Für Salztransporte auf dem Landweg war nahe Amstetten beim Fluss Url ein Scheffel Salz zu geben. Schiffe aus dem Traungau waren dort wiederum von Abgaben befreit. Nicht ortsansässige Slawen, die z. B. aus Böhmen oder Mähren an die Handelsplätze des Donauraumes, der Anwohner des Rodel-Flusses oder der Riedmärker im heutigen Mühlviertel kamen, hatten pro Saumtier zwei Klumpen Wachs oder pro Träger einen Klumpen Wachs eines bestimmten Wertes zu zahlen. Ebenso entsprechende Abgaben für dort verkaufte Pferde oder Sklaven. Alle anderen Kaufleute und Juden hatten für Sklaven und sonstige Handelsgüter die bereits zu Zeiten König Ludwigs und Karlmanns üblichen Zölle zu zahlen. Die Raffelstettener Zollordnung wurde im Beisein der königlichen Gesandten, Erzbischof Theotmars (Dietmar) von Salzburg, Bischof Burkhards von Passau und eines Grafen Otachar (Ottokar) von Markgraf Aribo, seinen Stellvertretern Vicarius Walto, Vicarius Durinc, Vicarius Eigil und etwa 30 weiteren Adeligen aus den drei Grafschaften des Herrschaftsbereiches von Markgraf Aribo im Zuge einer öffentlichen Verhandlung in Raffelstetten bei Lorch errichtet. Unter den Zeugen befanden sich auch Männer namens Salomon oder Isaak, die damals wohl als jüdische Händler involviert waren. Bei Raffelstetten lag damals eine bedeutende Schiffslände an der Einmündung des Flusses Traun in die Donau, an der im Einzugsbereich des bereits in keltischer Zeit befestigten Luftenbergs die Umladung der Salzfrachten von den Salzzillen der Traun auf Donauschiffe bzw. für die Überfuhr des Salzes auf das nördliche Donauufer z. B. bei Steining, Gusen oder später bei Mauthausen zu erfolgen hatte. Raffelstetten ist heute eine kleine Ortschaft in Oberösterreich, die zur politischen Gemeinde Asten gehört. (de)
  • Die Raffelstettener Zollordnung wurde zwischen 902 und 906 im Auftrag des ostfränkischen Königs Ludwig durch Markgraf Aribo und die bedeutendsten Richter und Adeligen der damals fränkisch-bayerischen Ostmark in lateinischer Sprache abgefasst, um bestehende Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter Zoll- und Mauteinhebung beim Warenverkehr im Donauraum im Bereich östlich des Passauer Waldes bis in den Raum Mautern im heutigen Niederösterreich zu regeln. Sie ist eine der bedeutendsten Urkunden des frühmittelalterlichen Handels zwischen Bayern und Slawen im heute österreichischen Donauraum. Eine Abschrift der Urkunde aus dem 13. Jahrhundert ist in einem Passauer Kopialbuch erhalten, welches sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München befindet. Die Raffelstettener Zollordnung regelte vor allem Höhe und Art der Zolleinhebung in Abhängigkeit von Warengruppe, Transportweg, Absatzgebiet und ethnischer Zugehörigkeit. So hatten Schiffe, die zwischen dem Passauer Wald und Linz z. B. an der heute längst abgekommenen Schiffslände Rosdorf zwischen Aschach und Eferding Handel trieben, nur einen sogenannten Halbpfenning zu leisten. Über Linz hinaus waren pro Schiff drei Scheffel Salz zu geben, was aber freien Handel bis zum böhmischen Wald und zum Ennswald garantierte. Die nächste Maut von drei Scheffel Salz war ab Eparesburch (vermutlich Ybbs) zu zahlen und berechtigte zur weiteren Passage bis Mautern. Nach Leistung dieser Zahlung mussten nur noch drei weitere Scheffel Salz bezahlt werden, um in diesem Gebiet frei an den Salzmärkten teilnehmen zu dürfen. Für eine Teilnahme am sogenannten Markt der Mährer war weiters pro Schiffsladung ein Schilling abzuführen. Ortsansässige Bayern waren generell abgabenmäßig begünstigt und mussten z. B. für Salz zum Eigenbedarf keine weiteren Abgaben leisten. Für Salztransporte auf dem Landweg war nahe Amstetten beim Fluss Url ein Scheffel Salz zu geben. Schiffe aus dem Traungau waren dort wiederum von Abgaben befreit. Nicht ortsansässige Slawen, die z. B. aus Böhmen oder Mähren an die Handelsplätze des Donauraumes, der Anwohner des Rodel-Flusses oder der Riedmärker im heutigen Mühlviertel kamen, hatten pro Saumtier zwei Klumpen Wachs oder pro Träger einen Klumpen Wachs eines bestimmten Wertes zu zahlen. Ebenso entsprechende Abgaben für dort verkaufte Pferde oder Sklaven. Alle anderen Kaufleute und Juden hatten für Sklaven und sonstige Handelsgüter die bereits zu Zeiten König Ludwigs und Karlmanns üblichen Zölle zu zahlen. Die Raffelstettener Zollordnung wurde im Beisein der königlichen Gesandten, Erzbischof Theotmars (Dietmar) von Salzburg, Bischof Burkhards von Passau und eines Grafen Otachar (Ottokar) von Markgraf Aribo, seinen Stellvertretern Vicarius Walto, Vicarius Durinc, Vicarius Eigil und etwa 30 weiteren Adeligen aus den drei Grafschaften des Herrschaftsbereiches von Markgraf Aribo im Zuge einer öffentlichen Verhandlung in Raffelstetten bei Lorch errichtet. Unter den Zeugen befanden sich auch Männer namens Salomon oder Isaak, die damals wohl als jüdische Händler involviert waren. Bei Raffelstetten lag damals eine bedeutende Schiffslände an der Einmündung des Flusses Traun in die Donau, an der im Einzugsbereich des bereits in keltischer Zeit befestigten Luftenbergs die Umladung der Salzfrachten von den Salzzillen der Traun auf Donauschiffe bzw. für die Überfuhr des Salzes auf das nördliche Donauufer z. B. bei Steining, Gusen oder später bei Mauthausen zu erfolgen hatte. Raffelstetten ist heute eine kleine Ortschaft in Oberösterreich, die zur politischen Gemeinde Asten gehört. (de)
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  • Die Raffelstettener Zollordnung wurde zwischen 902 und 906 im Auftrag des ostfränkischen Königs Ludwig durch Markgraf Aribo und die bedeutendsten Richter und Adeligen der damals fränkisch-bayerischen Ostmark in lateinischer Sprache abgefasst, um bestehende Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit ungerechtfertigter Zoll- und Mauteinhebung beim Warenverkehr im Donauraum im Bereich östlich des Passauer Waldes bis in den Raum Mautern im heutigen Niederösterreich zu regeln. Sie ist eine der bedeutendsten Urkunden des frühmittelalterlichen Handels zwischen Bayern und Slawen im heute österreichischen Donauraum. Eine Abschrift der Urkunde aus dem 13. Jahrhundert ist in einem Passauer Kopialbuch erhalten, welches sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München befindet. (de)
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  • Raffelstettener Zollordnung (de)
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