Die Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst (auch Radikalenerlass oder Extremistenbeschluss genannt) waren in der Bundesrepublik Deutschland ein Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und des Bundeskanzlers Willy Brandt vom 28. Januar 1972 auf Vorschlag der Innenministerkonferenz. In ihm wurde auf das geltende Recht hingewiesen, dass die aktive Verfassungstreue Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst sei, und erstmals ergänzt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue begründe und mithin eine Ablehnung rechtfertige.

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  • Die Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst (auch Radikalenerlass oder Extremistenbeschluss genannt) waren in der Bundesrepublik Deutschland ein Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und des Bundeskanzlers Willy Brandt vom 28. Januar 1972 auf Vorschlag der Innenministerkonferenz. In ihm wurde auf das geltende Recht hingewiesen, dass die aktive Verfassungstreue Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst sei, und erstmals ergänzt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue begründe und mithin eine Ablehnung rechtfertige. Bereits zuvor waren in den 1950er- und 1960er-Jahren vereinzelt Bewerber für den öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik aufgrund des Adenauer-Erlasses in Bezugnahme auf Regelungen im Beamtengesetz abgelehnt worden. Nach dem Radikalenerlass wurde nicht nur Rechts- und Linksextremisten und Kommunisten die Einstellung verweigert, sondern auch Personen, die einer anderen oder keiner Partei angehörten. Er wurde 1976 von der Regierungskoalition aus SPD und FDP einseitig aufgekündigt, als politisch keine Einmütigkeit mehr darüber bestand und auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1975 keine Klarheit gebracht hatte. Seitdem gehen die Landesregierungen eigene Wege. Die Kampagne gegen die Praxis der „Berufsverbote“ wurde auch im Ausland unterstützt, von François Mitterrand, dem Vorsitzenden der Sozialistischen Partei Frankreichs, von Jean-Paul Sartre, der Russell-Stiftung. Die Bezeichnung „Berufsverbot“ war zwar fachlich nicht begründet, hat aber als griffiges Schlagwort auch Einzug in andere Sprachen gefunden (so zum Beispiel in Frankreich). Der Hintergrund für die Bezeichnung liegt darin, dass manche Berufe wie Lehrer oder Lokomotivführer praktisch fast immer zum öffentlichen Dienst gehören bzw. gehörten. Für einen Betroffenen war die entsprechende Berufsausübung daher kaum noch möglich. Bis zur endgültigen Abschaffung der Regelanfrage (zuletzt 1991 in Bayern) – welche in Folge des Erlasses zunächst grundsätzlich erging − wurden bundesweit insgesamt 1,4 Millionen Personen überprüft. Die durch den Erlass Betroffenen fordern Entschädigung und eine vollständige Rehabilitierung. (de)
  • Die Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst (auch Radikalenerlass oder Extremistenbeschluss genannt) waren in der Bundesrepublik Deutschland ein Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und des Bundeskanzlers Willy Brandt vom 28. Januar 1972 auf Vorschlag der Innenministerkonferenz. In ihm wurde auf das geltende Recht hingewiesen, dass die aktive Verfassungstreue Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst sei, und erstmals ergänzt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue begründe und mithin eine Ablehnung rechtfertige. Bereits zuvor waren in den 1950er- und 1960er-Jahren vereinzelt Bewerber für den öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik aufgrund des Adenauer-Erlasses in Bezugnahme auf Regelungen im Beamtengesetz abgelehnt worden. Nach dem Radikalenerlass wurde nicht nur Rechts- und Linksextremisten und Kommunisten die Einstellung verweigert, sondern auch Personen, die einer anderen oder keiner Partei angehörten. Er wurde 1976 von der Regierungskoalition aus SPD und FDP einseitig aufgekündigt, als politisch keine Einmütigkeit mehr darüber bestand und auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1975 keine Klarheit gebracht hatte. Seitdem gehen die Landesregierungen eigene Wege. Die Kampagne gegen die Praxis der „Berufsverbote“ wurde auch im Ausland unterstützt, von François Mitterrand, dem Vorsitzenden der Sozialistischen Partei Frankreichs, von Jean-Paul Sartre, der Russell-Stiftung. Die Bezeichnung „Berufsverbot“ war zwar fachlich nicht begründet, hat aber als griffiges Schlagwort auch Einzug in andere Sprachen gefunden (so zum Beispiel in Frankreich). Der Hintergrund für die Bezeichnung liegt darin, dass manche Berufe wie Lehrer oder Lokomotivführer praktisch fast immer zum öffentlichen Dienst gehören bzw. gehörten. Für einen Betroffenen war die entsprechende Berufsausübung daher kaum noch möglich. Bis zur endgültigen Abschaffung der Regelanfrage (zuletzt 1991 in Bayern) – welche in Folge des Erlasses zunächst grundsätzlich erging − wurden bundesweit insgesamt 1,4 Millionen Personen überprüft. Die durch den Erlass Betroffenen fordern Entschädigung und eine vollständige Rehabilitierung. (de)
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  • Die Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst (auch Radikalenerlass oder Extremistenbeschluss genannt) waren in der Bundesrepublik Deutschland ein Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und des Bundeskanzlers Willy Brandt vom 28. Januar 1972 auf Vorschlag der Innenministerkonferenz. In ihm wurde auf das geltende Recht hingewiesen, dass die aktive Verfassungstreue Voraussetzung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst sei, und erstmals ergänzt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation in der Regel Zweifel an der Verfassungstreue begründe und mithin eine Ablehnung rechtfertige. (de)
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  • Radikalenerlass (de)
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