Der Qādī (arabisch القاضي Entscheider, Richter, DMG al-qāḍī) ist nach der islamischen Staatslehre ein Rechtsgelehrter, der im Auftrag des Kalifen vor allem richterliche Funktionen wahrnimmt und sich dabei nach dem Normensystem der Scharia richtet. Im modernen Arabisch wird der Begriff für jede Art von staatlich eingesetzten Richtern verwendet, auch wenn sich diese bei ihren Entscheidungen nicht auf die Scharia, sondern auf positives Recht stützen.

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  • Der Qādī (arabisch القاضي Entscheider, Richter, DMG al-qāḍī) ist nach der islamischen Staatslehre ein Rechtsgelehrter, der im Auftrag des Kalifen vor allem richterliche Funktionen wahrnimmt und sich dabei nach dem Normensystem der Scharia richtet. Im modernen Arabisch wird der Begriff für jede Art von staatlich eingesetzten Richtern verwendet, auch wenn sich diese bei ihren Entscheidungen nicht auf die Scharia, sondern auf positives Recht stützen. Durch Vermittlung der Märchensammlung Tausendundeine Nacht wurde der Begriff in der Form Kadi Ende des 17. Jahrhunderts auch ins Deutsche übernommen. Er steht umgangssprachlich für Richter wie zum Beispiel in der Redewendung „vor den Kadi ziehen/gehen/zerren“. Der Soziologe Max Weber verwendete den Begriff "Kadijustiz" paradigmatisch für irrationale Rechtsprechung, die nicht an formale Kriterien gebunden ist. Mit den muslimischen Vorstellungen über die ideale Vorgehensweise des Qādī, wie sie zum Beispiel in der Adab-al-Qādī-Literatur entwickelt wurden, hat dieses Konzept allerdings nichts gemeinsam. (de)
  • Der Qādī (arabisch القاضي Entscheider, Richter, DMG al-qāḍī) ist nach der islamischen Staatslehre ein Rechtsgelehrter, der im Auftrag des Kalifen vor allem richterliche Funktionen wahrnimmt und sich dabei nach dem Normensystem der Scharia richtet. Im modernen Arabisch wird der Begriff für jede Art von staatlich eingesetzten Richtern verwendet, auch wenn sich diese bei ihren Entscheidungen nicht auf die Scharia, sondern auf positives Recht stützen. Durch Vermittlung der Märchensammlung Tausendundeine Nacht wurde der Begriff in der Form Kadi Ende des 17. Jahrhunderts auch ins Deutsche übernommen. Er steht umgangssprachlich für Richter wie zum Beispiel in der Redewendung „vor den Kadi ziehen/gehen/zerren“. Der Soziologe Max Weber verwendete den Begriff "Kadijustiz" paradigmatisch für irrationale Rechtsprechung, die nicht an formale Kriterien gebunden ist. Mit den muslimischen Vorstellungen über die ideale Vorgehensweise des Qādī, wie sie zum Beispiel in der Adab-al-Qādī-Literatur entwickelt wurden, hat dieses Konzept allerdings nichts gemeinsam. (de)
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  • Der Qādī (arabisch القاضي Entscheider, Richter, DMG al-qāḍī) ist nach der islamischen Staatslehre ein Rechtsgelehrter, der im Auftrag des Kalifen vor allem richterliche Funktionen wahrnimmt und sich dabei nach dem Normensystem der Scharia richtet. Im modernen Arabisch wird der Begriff für jede Art von staatlich eingesetzten Richtern verwendet, auch wenn sich diese bei ihren Entscheidungen nicht auf die Scharia, sondern auf positives Recht stützen. (de)
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  • Qādī (de)
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