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- Als Qualifikationskonflikt wird im internationalen Steuerrecht eine Situation bezeichnet, bei der zwei Staaten, die ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen haben, die steuerpflichtigen Tatbestände unterschiedlich behandeln (qualifizieren). Die Steuerpflicht beurteilt sich nach den nationalen Vorschriften der einzelnen Staaten. Wird dabei sowohl im ersten als auch im zweiten Staat eine Steuerpflicht bejaht, kann es zur sog. Doppelbesteuerung kommen. Um dies zu vermeiden schließen die Staaten untereinander ein Doppelbesteuerungsabkommen ab. Da das Doppelbesteuerungsabkommen aber keine Steuerpflicht begründet, sondern lediglich die Steuererhebungskompetenz entweder dem einen oder dem anderen Staat zubilligt, kann eine unterschiedliche Beurteilung von steuerpflichtigen Vorgängen zur Anwendung unterschiedlicher Artikel des DBA führen. (de)
- Als Qualifikationskonflikt wird im internationalen Steuerrecht eine Situation bezeichnet, bei der zwei Staaten, die ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen haben, die steuerpflichtigen Tatbestände unterschiedlich behandeln (qualifizieren). Die Steuerpflicht beurteilt sich nach den nationalen Vorschriften der einzelnen Staaten. Wird dabei sowohl im ersten als auch im zweiten Staat eine Steuerpflicht bejaht, kann es zur sog. Doppelbesteuerung kommen. Um dies zu vermeiden schließen die Staaten untereinander ein Doppelbesteuerungsabkommen ab. Da das Doppelbesteuerungsabkommen aber keine Steuerpflicht begründet, sondern lediglich die Steuererhebungskompetenz entweder dem einen oder dem anderen Staat zubilligt, kann eine unterschiedliche Beurteilung von steuerpflichtigen Vorgängen zur Anwendung unterschiedlicher Artikel des DBA führen. (de)
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- Als Qualifikationskonflikt wird im internationalen Steuerrecht eine Situation bezeichnet, bei der zwei Staaten, die ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen haben, die steuerpflichtigen Tatbestände unterschiedlich behandeln (qualifizieren). Die Steuerpflicht beurteilt sich nach den nationalen Vorschriften der einzelnen Staaten. Wird dabei sowohl im ersten als auch im zweiten Staat eine Steuerpflicht bejaht, kann es zur sog. Doppelbesteuerung kommen. Um dies zu vermeiden schließen die Staaten untereinander ein Doppelbesteuerungsabkommen ab. (de)
- Als Qualifikationskonflikt wird im internationalen Steuerrecht eine Situation bezeichnet, bei der zwei Staaten, die ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen haben, die steuerpflichtigen Tatbestände unterschiedlich behandeln (qualifizieren). Die Steuerpflicht beurteilt sich nach den nationalen Vorschriften der einzelnen Staaten. Wird dabei sowohl im ersten als auch im zweiten Staat eine Steuerpflicht bejaht, kann es zur sog. Doppelbesteuerung kommen. Um dies zu vermeiden schließen die Staaten untereinander ein Doppelbesteuerungsabkommen ab. (de)
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- Qualifikationskonflikt (de)
- Qualifikationskonflikt (de)
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