Das Publizitätsprinzip (auch Offenkundigkeitsprinzip) ist im Sachenrecht ein gesetzlich nicht kodifizierter Grundsatz, wonach die dingliche Rechtslage jederzeit und nach außen für jedermann erkennbar sein muss.

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  • Das Publizitätsprinzip (auch Offenkundigkeitsprinzip) ist im Sachenrecht ein gesetzlich nicht kodifizierter Grundsatz, wonach die dingliche Rechtslage jederzeit und nach außen für jedermann erkennbar sein muss. (de)
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  • Publizitätsprinzip (de)
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