Die Präsidentenanklage gemäß Art. 61 des deutschen Grundgesetzes ist ein Verfahren zur Anklage von vorsätzlichen Verletzungen des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes durch den Bundespräsidenten. Das Verfahren kann nach Art. 61 Abs. 2 S. 1 GG zur Folge haben, dass der Bundespräsident seines Amtes enthoben wird. Antragsberechtigt sind der Deutsche Bundestag oder der Bundesrat. Ein Verfahren würde vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden.

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  • Die Präsidentenanklage gemäß Art. 61 des deutschen Grundgesetzes ist ein Verfahren zur Anklage von vorsätzlichen Verletzungen des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes durch den Bundespräsidenten. Das Verfahren kann nach Art. 61 Abs. 2 S. 1 GG zur Folge haben, dass der Bundespräsident seines Amtes enthoben wird. Antragsberechtigt sind der Deutsche Bundestag oder der Bundesrat. Ein Verfahren würde vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden. (de)
  • Die Präsidentenanklage gemäß Art. 61 des deutschen Grundgesetzes ist ein Verfahren zur Anklage von vorsätzlichen Verletzungen des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes durch den Bundespräsidenten. Das Verfahren kann nach Art. 61 Abs. 2 S. 1 GG zur Folge haben, dass der Bundespräsident seines Amtes enthoben wird. Antragsberechtigt sind der Deutsche Bundestag oder der Bundesrat. Ein Verfahren würde vor dem Bundesverfassungsgericht stattfinden. (de)
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  • Präsidentenanklage (de)
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