Prozessagent war im deutschen Recht bis zum 30. Juni 2008 die Bezeichnung für einen qualifizierten Rechtsbeistand, der neben der Erlaubnis zur außergerichtlichen Rechtsbesorgung auch die Erlaubnis zur mündlichen Verhandlung vor Gericht erhalten hatte.

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  • Prozessagent war im deutschen Recht bis zum 30. Juni 2008 die Bezeichnung für einen qualifizierten Rechtsbeistand, der neben der Erlaubnis zur außergerichtlichen Rechtsbesorgung auch die Erlaubnis zur mündlichen Verhandlung vor Gericht erhalten hatte. (de)
  • Prozessagent war im deutschen Recht bis zum 30. Juni 2008 die Bezeichnung für einen qualifizierten Rechtsbeistand, der neben der Erlaubnis zur außergerichtlichen Rechtsbesorgung auch die Erlaubnis zur mündlichen Verhandlung vor Gericht erhalten hatte. (de)
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  • Prozessagent (de)
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