Das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 erweitert die Flüchtlingsdefinition des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) von 1951. Es wurde in New York am 31. Januar 1967 abgeschlossen. Für die Schweiz trat es am 20. Mai 1968 in Kraft, für Deutschland am 5. November 1969, für Österreich am 5. September 1973. Die Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) baut unter anderem auf diesem Protokoll auf. Ein Aspekt war es,

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  • Das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 erweitert die Flüchtlingsdefinition des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) von 1951. Es wurde in New York am 31. Januar 1967 abgeschlossen. Für die Schweiz trat es am 20. Mai 1968 in Kraft, für Deutschland am 5. November 1969, für Österreich am 5. September 1973. Die Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) baut unter anderem auf diesem Protokoll auf. Ein Aspekt war es, (de)
  • Das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 erweitert die Flüchtlingsdefinition des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) von 1951. Es wurde in New York am 31. Januar 1967 abgeschlossen. Für die Schweiz trat es am 20. Mai 1968 in Kraft, für Deutschland am 5. November 1969, für Österreich am 5. September 1973. Die Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) baut unter anderem auf diesem Protokoll auf. Ein Aspekt war es, (de)
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  • Das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 erweitert die Flüchtlingsdefinition des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) von 1951. Es wurde in New York am 31. Januar 1967 abgeschlossen. Für die Schweiz trat es am 20. Mai 1968 in Kraft, für Deutschland am 5. November 1969, für Österreich am 5. September 1973. Die Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) baut unter anderem auf diesem Protokoll auf. Ein Aspekt war es, (de)
  • Das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 erweitert die Flüchtlingsdefinition des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) von 1951. Es wurde in New York am 31. Januar 1967 abgeschlossen. Für die Schweiz trat es am 20. Mai 1968 in Kraft, für Deutschland am 5. November 1969, für Österreich am 5. September 1973. Die Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) baut unter anderem auf diesem Protokoll auf. Ein Aspekt war es, (de)
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  • Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (1967) (de)
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