Das Protektorat Böhmen und Mähren (tschechisch Protektorát Čechy a Morava) war eine formal autonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft. Es wurde am 16. März 1939 proklamiert und völkerrechtswidrig als unmittelbares Reichsgebiet in das damalige Großdeutsche Reich einbezogen. De facto handelte es sich um eine Annexion, die bis zur deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 Bestand hatte.

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  • Das Protektorat Böhmen und Mähren (tschechisch Protektorát Čechy a Morava) war eine formal autonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft. Es wurde am 16. März 1939 proklamiert und völkerrechtswidrig als unmittelbares Reichsgebiet in das damalige Großdeutsche Reich einbezogen. De facto handelte es sich um eine Annexion, die bis zur deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 Bestand hatte. Das Gebiet des Protektorats umfasste das Territorium der Tschecho-Slowakischen Republik, das nach der erzwungenen Abtretung des Sudetenlands ans Reich, des Olsagebiets an Polen und slowakischer Landesteile an Ungarn infolge des Ersten Wiener Schiedsspruchs im Herbst 1938 sowie nach der Sezession der Slowakei am 14. März 1939 verblieben war (siehe Zerschlagung der Rest-Tschechei). Die tschechische Protektoratsregierung blieb auf eine begrenzte Selbstverwaltung unter deutschem Befehl beschränkt, so dass es sich beim „Protektorat“ um ein „schwach kaschiertes Besatzungsgebiet“ handelte, dessen Errichtung die beginnende Realisierung der nationalsozialistischen Expansions- und Okkupationspolitik markierte. Bereits der Einmarsch der Wehrmacht wurde von der großangelegten „Aktion Gitter“ begleitet, bei der mehrere Tausend vermeintliche und tatsächliche politische Gegner, darunter Aktivisten der kommunistischen und der sozialdemokratischen Partei, aber auch deutsche Emigranten und zahlreiche Juden verhaftet wurden. Die nationalsozialistische Herrschaft zielte kurzfristig auf die Ausbeutung der wirtschaftlichen Ressourcen und langfristig auf eine „Germanisierung“ des Gebietes, das in Deutschland als Inland besonderer Art galt. (de)
  • Das Protektorat Böhmen und Mähren (tschechisch Protektorát Čechy a Morava) war eine formal autonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft. Es wurde am 16. März 1939 proklamiert und völkerrechtswidrig als unmittelbares Reichsgebiet in das damalige Großdeutsche Reich einbezogen. De facto handelte es sich um eine Annexion, die bis zur deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 Bestand hatte. Das Gebiet des Protektorats umfasste das Territorium der Tschecho-Slowakischen Republik, das nach der erzwungenen Abtretung des Sudetenlands ans Reich, des Olsagebiets an Polen und slowakischer Landesteile an Ungarn infolge des Ersten Wiener Schiedsspruchs im Herbst 1938 sowie nach der Sezession der Slowakei am 14. März 1939 verblieben war (siehe Zerschlagung der Rest-Tschechei). Die tschechische Protektoratsregierung blieb auf eine begrenzte Selbstverwaltung unter deutschem Befehl beschränkt, so dass es sich beim „Protektorat“ um ein „schwach kaschiertes Besatzungsgebiet“ handelte, dessen Errichtung die beginnende Realisierung der nationalsozialistischen Expansions- und Okkupationspolitik markierte. Bereits der Einmarsch der Wehrmacht wurde von der großangelegten „Aktion Gitter“ begleitet, bei der mehrere Tausend vermeintliche und tatsächliche politische Gegner, darunter Aktivisten der kommunistischen und der sozialdemokratischen Partei, aber auch deutsche Emigranten und zahlreiche Juden verhaftet wurden. Die nationalsozialistische Herrschaft zielte kurzfristig auf die Ausbeutung der wirtschaftlichen Ressourcen und langfristig auf eine „Germanisierung“ des Gebietes, das in Deutschland als Inland besonderer Art galt. (de)
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  • Das Protektorat Böhmen und Mähren (tschechisch Protektorát Čechy a Morava) war eine formal autonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft. Es wurde am 16. März 1939 proklamiert und völkerrechtswidrig als unmittelbares Reichsgebiet in das damalige Großdeutsche Reich einbezogen. De facto handelte es sich um eine Annexion, die bis zur deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 Bestand hatte. (de)
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