Ein Protegé [proteˈʒeː] (von französisch: le protégé „der Beschützte“; feminin: la protégée) ist ein Schützling oder Günstling; also z. B. eine junge Person, die von einer älteren Person mit gesellschaftlichem Einfluss und/oder mehr Erfahrung auf einem Gebiet gefördert wird. Das deutsche Wort „Günstling“ hat einen abwertenden Beiklang, der dem Wort „Protegé“ nicht so stark anhängt. Deshalb wird der Ausdruck zumeist mit „Schützling“ übersetzt.

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  • Ein Protegé [proteˈʒeː] (von französisch: le protégé „der Beschützte“; feminin: la protégée) ist ein Schützling oder Günstling; also z. B. eine junge Person, die von einer älteren Person mit gesellschaftlichem Einfluss und/oder mehr Erfahrung auf einem Gebiet gefördert wird. Das deutsche Wort „Günstling“ hat einen abwertenden Beiklang, der dem Wort „Protegé“ nicht so stark anhängt. Deshalb wird der Ausdruck zumeist mit „Schützling“ übersetzt. Dem Trend zum Anglizismus in Wirtschaft und Gesellschaft sowie zu geschlechtsneutralen Begriffen folgend, wird der Protegé bzw. die Protegée immer häufiger Mentee genannt (Gegenpart zu: Mentor). In der Rechtsprechung − und sonst veraltend oder gehoben − ist ein Schutzbefohlener eine Person, die jemandes Schutz oder Obhut anbefohlen, das heißt anvertraut respektive übergeben ist, also betreut und für die gesorgt wird. Ein Schutzbefohlener ist demnach eine anvertraute Person bzw. ein Schützling. (de)
  • Ein Protegé [proteˈʒeː] (von französisch: le protégé „der Beschützte“; feminin: la protégée) ist ein Schützling oder Günstling; also z. B. eine junge Person, die von einer älteren Person mit gesellschaftlichem Einfluss und/oder mehr Erfahrung auf einem Gebiet gefördert wird. Das deutsche Wort „Günstling“ hat einen abwertenden Beiklang, der dem Wort „Protegé“ nicht so stark anhängt. Deshalb wird der Ausdruck zumeist mit „Schützling“ übersetzt. Dem Trend zum Anglizismus in Wirtschaft und Gesellschaft sowie zu geschlechtsneutralen Begriffen folgend, wird der Protegé bzw. die Protegée immer häufiger Mentee genannt (Gegenpart zu: Mentor). In der Rechtsprechung − und sonst veraltend oder gehoben − ist ein Schutzbefohlener eine Person, die jemandes Schutz oder Obhut anbefohlen, das heißt anvertraut respektive übergeben ist, also betreut und für die gesorgt wird. Ein Schutzbefohlener ist demnach eine anvertraute Person bzw. ein Schützling. (de)
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  • Ein Protegé [proteˈʒeː] (von französisch: le protégé „der Beschützte“; feminin: la protégée) ist ein Schützling oder Günstling; also z. B. eine junge Person, die von einer älteren Person mit gesellschaftlichem Einfluss und/oder mehr Erfahrung auf einem Gebiet gefördert wird. Das deutsche Wort „Günstling“ hat einen abwertenden Beiklang, der dem Wort „Protegé“ nicht so stark anhängt. Deshalb wird der Ausdruck zumeist mit „Schützling“ übersetzt. (de)
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