Die Prostitution ist in praktisch jeder Kultur zu finden. Die gesellschaftliche Bewertung der Prostitution ist von kulturellen, ethischen und religiösen Werten abhängig und unterliegt einem starken Wandel. Während die Tendenz derzeit in einigen Staaten Europas wie beispielsweise in Schweden stark in Richtung Abolitionsprinzip geht, folgen andere Länder wie Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Niederlande eher dem Entkriminalisierungsprinzip.

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  • Die Prostitution ist in praktisch jeder Kultur zu finden. Die gesellschaftliche Bewertung der Prostitution ist von kulturellen, ethischen und religiösen Werten abhängig und unterliegt einem starken Wandel. Während die Tendenz derzeit in einigen Staaten Europas wie beispielsweise in Schweden stark in Richtung Abolitionsprinzip geht, folgen andere Länder wie Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Niederlande eher dem Entkriminalisierungsprinzip. In islamisch geprägten Ländern ist die Prostitution nach islamischem Recht als Unzucht verboten und wird drakonisch geahndet. Es gibt aber eine Sonderform, welche das „Prostitutionsverbot“ gewissermaßen unterläuft:Die islamische Genussehe, welche nur bei den Schiiten erlaubt, bei den Sunniten – der muslimischen Mehrheit – jedoch verboten ist. Ein Schiit darf eine Frau für eine Zeitdauer von einer Stunde bis mehreren Jahren „heiraten“ (Koran, Sure 4 Vers 24) und muss ihr danach ihren (vorher festgelegten) Pflichtteil entrichten. Nach Auffassung der Sunniten hat der Prophet Mohammed diese Art der Heirat (Mut'a-Ehe) untersagt. Sie sehen die Genussehe als Prostitution, welche verboten (haram) ist. (de)
  • Die Prostitution ist in praktisch jeder Kultur zu finden. Die gesellschaftliche Bewertung der Prostitution ist von kulturellen, ethischen und religiösen Werten abhängig und unterliegt einem starken Wandel. Während die Tendenz derzeit in einigen Staaten Europas wie beispielsweise in Schweden stark in Richtung Abolitionsprinzip geht, folgen andere Länder wie Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Niederlande eher dem Entkriminalisierungsprinzip. In islamisch geprägten Ländern ist die Prostitution nach islamischem Recht als Unzucht verboten und wird drakonisch geahndet. Es gibt aber eine Sonderform, welche das „Prostitutionsverbot“ gewissermaßen unterläuft:Die islamische Genussehe, welche nur bei den Schiiten erlaubt, bei den Sunniten – der muslimischen Mehrheit – jedoch verboten ist. Ein Schiit darf eine Frau für eine Zeitdauer von einer Stunde bis mehreren Jahren „heiraten“ (Koran, Sure 4 Vers 24) und muss ihr danach ihren (vorher festgelegten) Pflichtteil entrichten. Nach Auffassung der Sunniten hat der Prophet Mohammed diese Art der Heirat (Mut'a-Ehe) untersagt. Sie sehen die Genussehe als Prostitution, welche verboten (haram) ist. (de)
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  • Die Prostitution ist in praktisch jeder Kultur zu finden. Die gesellschaftliche Bewertung der Prostitution ist von kulturellen, ethischen und religiösen Werten abhängig und unterliegt einem starken Wandel. Während die Tendenz derzeit in einigen Staaten Europas wie beispielsweise in Schweden stark in Richtung Abolitionsprinzip geht, folgen andere Länder wie Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Niederlande eher dem Entkriminalisierungsprinzip. (de)
  • Die Prostitution ist in praktisch jeder Kultur zu finden. Die gesellschaftliche Bewertung der Prostitution ist von kulturellen, ethischen und religiösen Werten abhängig und unterliegt einem starken Wandel. Während die Tendenz derzeit in einigen Staaten Europas wie beispielsweise in Schweden stark in Richtung Abolitionsprinzip geht, folgen andere Länder wie Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Niederlande eher dem Entkriminalisierungsprinzip. (de)
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  • Prostitution nach Ländern (de)
  • Prostitution nach Ländern (de)
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