Die Promotion (lat. promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen.

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  • Die Promotion (lat. promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen. Personen, die eine Promotion anstreben und deren Absicht und Eignung von einer promotionsberechtigten Institution bestätigt wurde, werden als Doktoranden, Doktorandinnen, Promotions- oder Doktoratsstudenten oder -studierende, Promovenden, Promovierende, Dissertanten/-innen (Schweiz, Österreich), Doktorierende (Schweiz, Liechtenstein) oder englisch als PhD student bezeichnet. Das zugehörige Verb promovieren kann sowohl transitiv verwendet werden (Beispiel „man hat ihn zum Doktor promoviert“) als auch intransitiv (Beispiel „ich habe promoviert“) (de)
  • Die Promotion (lat. promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen. Personen, die eine Promotion anstreben und deren Absicht und Eignung von einer promotionsberechtigten Institution bestätigt wurde, werden als Doktoranden, Doktorandinnen, Promotions- oder Doktoratsstudenten oder -studierende, Promovenden, Promovierende, Dissertanten/-innen (Schweiz, Österreich), Doktorierende (Schweiz, Liechtenstein) oder englisch als PhD student bezeichnet. Das zugehörige Verb promovieren kann sowohl transitiv verwendet werden (Beispiel „man hat ihn zum Doktor promoviert“) als auch intransitiv (Beispiel „ich habe promoviert“) (de)
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  • Die Promotion (lat. promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen. (de)
  • Die Promotion (lat. promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen. (de)
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  • Promotion (Doktor) (de)
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