Ein Promagistrat (lat. pro magistratu, dt. anstelle eines Magistrates) war ein Amtsinhaber, der mit der Autorität und Handlungsfähigkeit, dem imperium, eines Magistrats agierte, ohne selbst ein Amt innezuhaben.

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  • Ein Promagistrat (lat. pro magistratu, dt. anstelle eines Magistrates) war ein Amtsinhaber, der mit der Autorität und Handlungsfähigkeit, dem imperium, eines Magistrats agierte, ohne selbst ein Amt innezuhaben. (de)
  • Ein Promagistrat (lat. pro magistratu, dt. anstelle eines Magistrates) war ein Amtsinhaber, der mit der Autorität und Handlungsfähigkeit, dem imperium, eines Magistrats agierte, ohne selbst ein Amt innezuhaben. (de)
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  • Ein Promagistrat (lat. pro magistratu, dt. anstelle eines Magistrates) war ein Amtsinhaber, der mit der Autorität und Handlungsfähigkeit, dem imperium, eines Magistrats agierte, ohne selbst ein Amt innezuhaben. (de)
  • Ein Promagistrat (lat. pro magistratu, dt. anstelle eines Magistrates) war ein Amtsinhaber, der mit der Autorität und Handlungsfähigkeit, dem imperium, eines Magistrats agierte, ohne selbst ein Amt innezuhaben. (de)
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  • Promagistrat (de)
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