Die Projektgruppe Umweltinformation - PG UI befördert die gemeinsamen Umsetzung des Umweltinformationsgesetzes von Österreich in Kooperation von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden auf der E-Governmentprozess Plattform "Digitales Österreich". Bund, Länder, Städte und Gemeinden müssen sich hinsichtlich der sich aus dem UIG 2004 ergebenden Anforderungen an Zugang zu und Verbreitung von Umweltinformationen neu und umfassend positionieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transparenz und Bürgernähe in der Umweltverwaltung in Österreich geleistet werden.

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  • Die Projektgruppe Umweltinformation - PG UI befördert die gemeinsamen Umsetzung des Umweltinformationsgesetzes von Österreich in Kooperation von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden auf der E-Governmentprozess Plattform "Digitales Österreich". Das UIG 2004 ist die nationale Umsetzung auf Bundesebene der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Die Mitgliedsstaaten erstatteten bis zum 14. August 2009 Bericht an die Europäische Kommission über die bei der Anwendung der EG-Richtlinie gewonnenen Erfahrungen. Bund, Länder, Städte und Gemeinden müssen sich hinsichtlich der sich aus dem UIG 2004 ergebenden Anforderungen an Zugang zu und Verbreitung von Umweltinformationen neu und umfassend positionieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transparenz und Bürgernähe in der Umweltverwaltung in Österreich geleistet werden. Österreich ist seit 2005 Vertragspartei der Aarhus-Konvention. Dieses UNECE Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz einräumt. Die Aarhus-Konvention begründet die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, aktiv Informationen zu beschaffen und der Öffentlichkeit bereitzustellen. Sie enthält die Verpflichtung der Vertragspartner, schrittweise ein zusammenhängendes, landesweites System von Verzeichnissen oder Registern zur Erfassung der Umweltverschmutzung in Form einer strukturierten, computerunterstützten und öffentlich zugänglichen Datenbank aufzubauen. Österreich hat für die dritte Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2008 in Riga, Lettland auch den ersten Umsetzungsbericht zur Konvention vorgelegt. Es existieren auch umfangreiche Berichtspflichten an die Europäische Umweltagentur EUA: Österreich hat 2007 erstmals 100 % der Berichtspflichten erfüllt. (de)
  • Die Projektgruppe Umweltinformation - PG UI befördert die gemeinsamen Umsetzung des Umweltinformationsgesetzes von Österreich in Kooperation von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden auf der E-Governmentprozess Plattform "Digitales Österreich". Das UIG 2004 ist die nationale Umsetzung auf Bundesebene der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Die Mitgliedsstaaten erstatteten bis zum 14. August 2009 Bericht an die Europäische Kommission über die bei der Anwendung der EG-Richtlinie gewonnenen Erfahrungen. Bund, Länder, Städte und Gemeinden müssen sich hinsichtlich der sich aus dem UIG 2004 ergebenden Anforderungen an Zugang zu und Verbreitung von Umweltinformationen neu und umfassend positionieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transparenz und Bürgernähe in der Umweltverwaltung in Österreich geleistet werden. Österreich ist seit 2005 Vertragspartei der Aarhus-Konvention. Dieses UNECE Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz einräumt. Die Aarhus-Konvention begründet die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, aktiv Informationen zu beschaffen und der Öffentlichkeit bereitzustellen. Sie enthält die Verpflichtung der Vertragspartner, schrittweise ein zusammenhängendes, landesweites System von Verzeichnissen oder Registern zur Erfassung der Umweltverschmutzung in Form einer strukturierten, computerunterstützten und öffentlich zugänglichen Datenbank aufzubauen. Österreich hat für die dritte Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2008 in Riga, Lettland auch den ersten Umsetzungsbericht zur Konvention vorgelegt. Es existieren auch umfangreiche Berichtspflichten an die Europäische Umweltagentur EUA: Österreich hat 2007 erstmals 100 % der Berichtspflichten erfüllt. (de)
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  • Die Projektgruppe Umweltinformation - PG UI befördert die gemeinsamen Umsetzung des Umweltinformationsgesetzes von Österreich in Kooperation von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden auf der E-Governmentprozess Plattform "Digitales Österreich". Bund, Länder, Städte und Gemeinden müssen sich hinsichtlich der sich aus dem UIG 2004 ergebenden Anforderungen an Zugang zu und Verbreitung von Umweltinformationen neu und umfassend positionieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transparenz und Bürgernähe in der Umweltverwaltung in Österreich geleistet werden. (de)
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  • Projektgruppe Umweltinformation (de)
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