Der Begriff Privatinsolvenz ist – obgleich selbst von Juristen häufig verwendet – die unzutreffende und irreführende Bezeichnung für die gerichtliche Schuldenregulierung, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. In diesem Fall wird in Deutschland ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) durchgeführt. Die Restschuldbefreiung ermöglicht diesen Personen, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden.

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  • Der Begriff Privatinsolvenz ist – obgleich selbst von Juristen häufig verwendet – die unzutreffende und irreführende Bezeichnung für die gerichtliche Schuldenregulierung, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. In diesem Fall wird in Deutschland ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) durchgeführt. Die Restschuldbefreiung ermöglicht diesen Personen, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. (de)
  • Der Begriff Privatinsolvenz ist – obgleich selbst von Juristen häufig verwendet – die unzutreffende und irreführende Bezeichnung für die gerichtliche Schuldenregulierung, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. In diesem Fall wird in Deutschland ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) durchgeführt. Die Restschuldbefreiung ermöglicht diesen Personen, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. (de)
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  • Privatinsolvenz (de)
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