Ein Prior (von lateinisch prior ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorherig‘) oder in Frauenklöstern eine Priorin ist ein klösterliches Amt. In Orden, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten und Kartäusern. In Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern oder Trappisten. In diesen Orden gibt es darüber hinaus auch Klöster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und können abhängig oder unabhängig von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhängigen Konventes auch „Magistra“

Property Value
dbo:abstract
  • Ein Prior (von lateinisch prior ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorherig‘) oder in Frauenklöstern eine Priorin ist ein klösterliches Amt. In Orden, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten und Kartäusern. In Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern oder Trappisten. In diesen Orden gibt es darüber hinaus auch Klöster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und können abhängig oder unabhängig von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhängigen Konventes auch „Magistra“ genannt. Die Regeln oder Konstitutionen der verschiedenen Orden führen aus, wie und unter welchen Umständen ein Prior gewählt werden soll und legen meist auch wenigstens in ungefährer Angabe die Vollmachten und Pflichten des Priors oder der Priorin dar. So heißt es in der Regel des hl. Albert, die dem Karmelitenorden zugrundeliegt, dass der Prior seine Zelle in der Nähe der Klosterpforte haben solle, „damit er als erster allen, die dorthin kommen, begegnen kann und dann alles, was zu tun ist, nach seinem Ermessen und auf seine Anordnung hin geschehe.“ Der Vorsteher eines Franziskaner- oder Kapuziner-Klosters wird als Guardian bezeichnet. Einige Ritterorden sind in Großpriorate eingeteilt, denen ein Großprior vorsteht. Auch in evangelischen sowie ökumenischen Kommunitäten gibt es das Amt des Priors oder der Priorin, z. B. bei der Communität Christusbruderschaft Selbitz, der Jesus-Bruderschaft (Kommunität Gnadenthal), der Christusträger Bruderschaft (Kloster Triefenstein), der Jesus-Gemeinschaft Marburg und der Communauté de Taizé. Die Vorsteherin eines Damenstifts trug den Titel Priörin, so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften St.-Johannis-Kloster vor Schleswig, Kloster Uetersen und Kloster Preetz. (de)
  • Ein Prior (von lateinisch prior ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorherig‘) oder in Frauenklöstern eine Priorin ist ein klösterliches Amt. In Orden, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten und Kartäusern. In Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern oder Trappisten. In diesen Orden gibt es darüber hinaus auch Klöster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und können abhängig oder unabhängig von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhängigen Konventes auch „Magistra“ genannt. Die Regeln oder Konstitutionen der verschiedenen Orden führen aus, wie und unter welchen Umständen ein Prior gewählt werden soll und legen meist auch wenigstens in ungefährer Angabe die Vollmachten und Pflichten des Priors oder der Priorin dar. So heißt es in der Regel des hl. Albert, die dem Karmelitenorden zugrundeliegt, dass der Prior seine Zelle in der Nähe der Klosterpforte haben solle, „damit er als erster allen, die dorthin kommen, begegnen kann und dann alles, was zu tun ist, nach seinem Ermessen und auf seine Anordnung hin geschehe.“ Der Vorsteher eines Franziskaner- oder Kapuziner-Klosters wird als Guardian bezeichnet. Einige Ritterorden sind in Großpriorate eingeteilt, denen ein Großprior vorsteht. Auch in evangelischen sowie ökumenischen Kommunitäten gibt es das Amt des Priors oder der Priorin, z. B. bei der Communität Christusbruderschaft Selbitz, der Jesus-Bruderschaft (Kommunität Gnadenthal), der Christusträger Bruderschaft (Kloster Triefenstein), der Jesus-Gemeinschaft Marburg und der Communauté de Taizé. Die Vorsteherin eines Damenstifts trug den Titel Priörin, so etwa in den schleswig-holsteinischen Damenstiften St.-Johannis-Kloster vor Schleswig, Kloster Uetersen und Kloster Preetz. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4268556-4
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageID
  • 67395 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158655411 (xsd:integer)
prop-de:typ
  • s
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Ein Prior (von lateinisch prior ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorherig‘) oder in Frauenklöstern eine Priorin ist ein klösterliches Amt. In Orden, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten und Kartäusern. In Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern oder Trappisten. In diesen Orden gibt es darüber hinaus auch Klöster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und können abhängig oder unabhängig von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhängigen Konventes auch „Magistra“ (de)
  • Ein Prior (von lateinisch prior ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorherig‘) oder in Frauenklöstern eine Priorin ist ein klösterliches Amt. In Orden, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein Vertreter ist der Vikar oder der Subprior, beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten und Kartäusern. In Klöstern, die einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern, Zisterziensern oder Trappisten. In diesen Orden gibt es darüber hinaus auch Klöster, die nicht den Rang einer Abtei haben und von einem Prior oder einer Priorin geleitet werden. Sie werden daher mit Priorat oder Priorei bezeichnet und können abhängig oder unabhängig von einer Abtei sein. Im Mittelalter wurde die Priorin eines abhängigen Konventes auch „Magistra“ (de)
rdfs:label
  • Prior (de)
  • Prior (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:personFunction of
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of