Im Frühjahr 1940 erließ Adolf Hitler einen Prinzenerlass, der allen der Wehrmacht angehörenden Prinzen der bis 1918 regierenden Fürstenhäuser die Teilnahme an Kampfhandlungen im Zweiten Weltkrieg untersagte. Am 19. Mai 1943 schloss Hitler sämtliche Angehörige ehemals regierender Fürstenhäuser aus der Wehrmacht aus.

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  • Im Frühjahr 1940 erließ Adolf Hitler einen Prinzenerlass, der allen der Wehrmacht angehörenden Prinzen der bis 1918 regierenden Fürstenhäuser die Teilnahme an Kampfhandlungen im Zweiten Weltkrieg untersagte. Am 19. Mai 1943 schloss Hitler sämtliche Angehörige ehemals regierender Fürstenhäuser aus der Wehrmacht aus. Am 23. Mai 1940 war Wilhelm Prinz von Preußen während des Frankreichfeldzuges bei Valenciennes schwer verwundet worden und verstarb am 26. Mai 1940 im Feldlazarett Nivelles. Am 29. Mai formierten anlässlich seiner Beisetzung über 50.000 Trauernde ein „stummes Spalier“ zwischen der Friedenskirche und dem Antikentempel im Park von Sanssouci bei Potsdam. Es war die größte nicht offiziell angekündigte, unorganisierte Demonstration in der Regierungszeit Hitlers. Die Demonstration offenbarte Hitler die noch in weiten Bevölkerungskreisen und im Offizierkorps vorhandene große Sympathie und Anteilnahme für die ehemals regierenden Hohenzollern. In Sorge um seine Popularität diktierte Hitler unmittelbar danach den Prinzenerlass, begründet mit „internationaler Versippung“ der Fürstenhäuser. Er wollte verhindern, dass vergleichbare Soldatentode in Zukunft zum Anlass von Sympathiekundgebungen für deutsche Fürstenhäuser würden. Friedrich Josias Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha, der als Oberleutnant u.a. Ordonnanzoffizier unter Generalfeldmarschall Erwin Rommel an der französischen Kanalküste war, gelang es dank einer Beschwerde, bis zur Kapitualation Deutschlands im Mai 1945 Dienst in der Wehrmacht tun zu dürfen. Nach dem Krieg wurde der Erlass gelegentlich als Beleg einer kritischen Distanz der Hohenzollern zum Nationalsozialismus herangezogen, anstatt ihn als Beleg für das beachtliche potenzielle „Gegen-Charisma“ zu werten, das die Hohenzollern jedoch nie gegen den Nationalsozialismus „in Stellung“ gebracht hatten. (de)
  • Im Frühjahr 1940 erließ Adolf Hitler einen Prinzenerlass, der allen der Wehrmacht angehörenden Prinzen der bis 1918 regierenden Fürstenhäuser die Teilnahme an Kampfhandlungen im Zweiten Weltkrieg untersagte. Am 19. Mai 1943 schloss Hitler sämtliche Angehörige ehemals regierender Fürstenhäuser aus der Wehrmacht aus. Am 23. Mai 1940 war Wilhelm Prinz von Preußen während des Frankreichfeldzuges bei Valenciennes schwer verwundet worden und verstarb am 26. Mai 1940 im Feldlazarett Nivelles. Am 29. Mai formierten anlässlich seiner Beisetzung über 50.000 Trauernde ein „stummes Spalier“ zwischen der Friedenskirche und dem Antikentempel im Park von Sanssouci bei Potsdam. Es war die größte nicht offiziell angekündigte, unorganisierte Demonstration in der Regierungszeit Hitlers. Die Demonstration offenbarte Hitler die noch in weiten Bevölkerungskreisen und im Offizierkorps vorhandene große Sympathie und Anteilnahme für die ehemals regierenden Hohenzollern. In Sorge um seine Popularität diktierte Hitler unmittelbar danach den Prinzenerlass, begründet mit „internationaler Versippung“ der Fürstenhäuser. Er wollte verhindern, dass vergleichbare Soldatentode in Zukunft zum Anlass von Sympathiekundgebungen für deutsche Fürstenhäuser würden. Friedrich Josias Prinz von Sachsen-Coburg und Gotha, der als Oberleutnant u.a. Ordonnanzoffizier unter Generalfeldmarschall Erwin Rommel an der französischen Kanalküste war, gelang es dank einer Beschwerde, bis zur Kapitualation Deutschlands im Mai 1945 Dienst in der Wehrmacht tun zu dürfen. Nach dem Krieg wurde der Erlass gelegentlich als Beleg einer kritischen Distanz der Hohenzollern zum Nationalsozialismus herangezogen, anstatt ihn als Beleg für das beachtliche potenzielle „Gegen-Charisma“ zu werten, das die Hohenzollern jedoch nie gegen den Nationalsozialismus „in Stellung“ gebracht hatten. (de)
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  • Prinzenerlass (de)
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