Die Postsignalflagge wurde durch eine Rechtsverordnung zum Flaggengesetz vom 8. Februar 1951 (RGBl. I, S. 79) zum 5. Dezember 1951 eingeführt. Sie war für alle See- und Handelsschiffe bestimmt, die nach dem Flaggengesetz die Bundesflagge führen dürfen. Solange diese Seeschiffe Post im Auftrag der Deutschen Bundespost beförderten und an Bord hatten, führten sie neben der Bundesflagge die Postsignalflagge im Vortopp. Am 26. September 1990 wurde die Postsignalflagge wieder abgeschafft.

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  • Die Postsignalflagge wurde durch eine Rechtsverordnung zum Flaggengesetz vom 8. Februar 1951 (RGBl. I, S. 79) zum 5. Dezember 1951 eingeführt. Sie war für alle See- und Handelsschiffe bestimmt, die nach dem Flaggengesetz die Bundesflagge führen dürfen. Solange diese Seeschiffe Post im Auftrag der Deutschen Bundespost beförderten und an Bord hatten, führten sie neben der Bundesflagge die Postsignalflagge im Vortopp. Die Postsignalflagge für Seeschiffe war eine dreieckige goldfarbene Flagge (Stander), deren Höhe zur Länge sich wie drei zu fünf verhält. Die beiden Längsseiten sind mit je einem schwarzen (außen) und roten (innen) Randstreifen versehen. Die Breite jedes Streifens beträgt einzwölftel der Höhe der Flagge. In dem goldfarbenen Feld befindet sich ein schwarzes Posthorn, dessen Mundstück zum Mast zeigt. Am 26. September 1990 wurde die Postsignalflagge wieder abgeschafft. (de)
  • Die Postsignalflagge wurde durch eine Rechtsverordnung zum Flaggengesetz vom 8. Februar 1951 (RGBl. I, S. 79) zum 5. Dezember 1951 eingeführt. Sie war für alle See- und Handelsschiffe bestimmt, die nach dem Flaggengesetz die Bundesflagge führen dürfen. Solange diese Seeschiffe Post im Auftrag der Deutschen Bundespost beförderten und an Bord hatten, führten sie neben der Bundesflagge die Postsignalflagge im Vortopp. Die Postsignalflagge für Seeschiffe war eine dreieckige goldfarbene Flagge (Stander), deren Höhe zur Länge sich wie drei zu fünf verhält. Die beiden Längsseiten sind mit je einem schwarzen (außen) und roten (innen) Randstreifen versehen. Die Breite jedes Streifens beträgt einzwölftel der Höhe der Flagge. In dem goldfarbenen Feld befindet sich ein schwarzes Posthorn, dessen Mundstück zum Mast zeigt. Am 26. September 1990 wurde die Postsignalflagge wieder abgeschafft. (de)
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  • Die Postsignalflagge wurde durch eine Rechtsverordnung zum Flaggengesetz vom 8. Februar 1951 (RGBl. I, S. 79) zum 5. Dezember 1951 eingeführt. Sie war für alle See- und Handelsschiffe bestimmt, die nach dem Flaggengesetz die Bundesflagge führen dürfen. Solange diese Seeschiffe Post im Auftrag der Deutschen Bundespost beförderten und an Bord hatten, führten sie neben der Bundesflagge die Postsignalflagge im Vortopp. Am 26. September 1990 wurde die Postsignalflagge wieder abgeschafft. (de)
  • Die Postsignalflagge wurde durch eine Rechtsverordnung zum Flaggengesetz vom 8. Februar 1951 (RGBl. I, S. 79) zum 5. Dezember 1951 eingeführt. Sie war für alle See- und Handelsschiffe bestimmt, die nach dem Flaggengesetz die Bundesflagge führen dürfen. Solange diese Seeschiffe Post im Auftrag der Deutschen Bundespost beförderten und an Bord hatten, führten sie neben der Bundesflagge die Postsignalflagge im Vortopp. Am 26. September 1990 wurde die Postsignalflagge wieder abgeschafft. (de)
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  • Postsignalflagge (de)
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