Das Postregal, auch Postrecht (jus postarum), war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u. a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern.

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  • Das Postregal, auch Postrecht (jus postarum), war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u. a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern. (de)
  • Das Postregal, auch Postrecht (jus postarum), war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u. a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern. (de)
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  • Das Postregal, auch Postrecht (jus postarum), war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u. a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern. (de)
  • Das Postregal, auch Postrecht (jus postarum), war ein Hoheitsrecht (Regal) des Königs oder Landesherrn zur alleinigen Postbeförderung. Dazu gehörte u. a. das Einrichten von Posten und Bestellen von Postmeistern. (de)
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  • Postregal (de)
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