Der Ponton-Prozess war ein Strafprozess, in welchem Reichsanwalt Paul Jorns als Vertreter der Anklage den Journalisten Berthold Jacob und Fritz Küster „publizistischen Landesverrat“ vorwarf und Alexander Niedner am Reichsgericht das Urteil sprach. Von 1924 bis 1927 wurden mehr als 1000 Personen wegen Landesverrats, Beleidigung der Reichswehr und ähnlichen Delikten verurteilt.

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  • Der Ponton-Prozess war ein Strafprozess, in welchem Reichsanwalt Paul Jorns als Vertreter der Anklage den Journalisten Berthold Jacob und Fritz Küster „publizistischen Landesverrat“ vorwarf und Alexander Niedner am Reichsgericht das Urteil sprach. Im März 1928 wurden die beiden Angeklagten zu je neun Monaten Festungshaft verurteilt, weil sie das System der Zeitfreiwilligen aufgedeckt hatten, mit welchen das Kabinett Luther I das Überschreiten der Beschränkung der Reichswehr im Friedensvertrag von Versailles auf 100.000 Mann einschließlich 4.000 Offizieren, durch die Schwarze Reichswehr zu verschleiern suchte. Diese Soldaten wurden kurzfristig zu militärischen Übungen herangezogen und tauchten in keiner Statistik auf. Das Reichsgericht forderte in seinem Urteil gegen Jacob und Küster, dass der Gedanke abzulehnen sei, „dass die Aufdeckung und Bekanntgabe gesetzwidriger Zustände dem Reichswohle niemals abträglich, nur förderlich sein könne, weil das Wohl des Staates in seiner Rechtsordnung festgelegt sei und sich in deren Durchführung verwirkliche“ (RGSt 62, 65 (67)). Darüber hinaus verlangte das Reichsgericht: „Dem eigenen Staat hat jeder Staatsbürger die Treue zu halten. Das Wohl des eigenen Staates wahrzunehmen, ist für ihn höchstes Gebot“. Von 1924 bis 1927 wurden mehr als 1000 Personen wegen Landesverrats, Beleidigung der Reichswehr und ähnlichen Delikten verurteilt. (de)
  • Der Ponton-Prozess war ein Strafprozess, in welchem Reichsanwalt Paul Jorns als Vertreter der Anklage den Journalisten Berthold Jacob und Fritz Küster „publizistischen Landesverrat“ vorwarf und Alexander Niedner am Reichsgericht das Urteil sprach. Im März 1928 wurden die beiden Angeklagten zu je neun Monaten Festungshaft verurteilt, weil sie das System der Zeitfreiwilligen aufgedeckt hatten, mit welchen das Kabinett Luther I das Überschreiten der Beschränkung der Reichswehr im Friedensvertrag von Versailles auf 100.000 Mann einschließlich 4.000 Offizieren, durch die Schwarze Reichswehr zu verschleiern suchte. Diese Soldaten wurden kurzfristig zu militärischen Übungen herangezogen und tauchten in keiner Statistik auf. Das Reichsgericht forderte in seinem Urteil gegen Jacob und Küster, dass der Gedanke abzulehnen sei, „dass die Aufdeckung und Bekanntgabe gesetzwidriger Zustände dem Reichswohle niemals abträglich, nur förderlich sein könne, weil das Wohl des Staates in seiner Rechtsordnung festgelegt sei und sich in deren Durchführung verwirkliche“ (RGSt 62, 65 (67)). Darüber hinaus verlangte das Reichsgericht: „Dem eigenen Staat hat jeder Staatsbürger die Treue zu halten. Das Wohl des eigenen Staates wahrzunehmen, ist für ihn höchstes Gebot“. Von 1924 bis 1927 wurden mehr als 1000 Personen wegen Landesverrats, Beleidigung der Reichswehr und ähnlichen Delikten verurteilt. (de)
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  • Der Ponton-Prozess war ein Strafprozess, in welchem Reichsanwalt Paul Jorns als Vertreter der Anklage den Journalisten Berthold Jacob und Fritz Küster „publizistischen Landesverrat“ vorwarf und Alexander Niedner am Reichsgericht das Urteil sprach. Von 1924 bis 1927 wurden mehr als 1000 Personen wegen Landesverrats, Beleidigung der Reichswehr und ähnlichen Delikten verurteilt. (de)
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  • Ponton-Prozess (de)
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