Als Polizeirecht (auch Polizei- und Ordnungsrecht, teilweise abgekürzt: PolR) bezeichnet man denjenigen Teil des Verwaltungsrechts, der die Materie der Gefahrenabwehr betrifft. Gefahren im Sinne des Polizeirechts sind Gefahren für die Öffentliche Sicherheit oder die Öffentliche Ordnung.