Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS; englisch police and judicial cooperation in criminal matters, PJCCM; französisch coopération policière et judiciaire en matière pénale, CPJMP) war ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie geht auf die mit dem Vertrag von Maastricht eingerichtete dritte der drei Säulen der EU, die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, zurück. Mit dem Vertrag von Amsterdam 1997 wurden die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr in die erste Säule übertragen, womit in der dritten Säue nur mehr die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen verblieb. Die PJZS, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die flankierenden Maßnahmen zum freien Pers

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  • Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS; englisch police and judicial cooperation in criminal matters, PJCCM; französisch coopération policière et judiciaire en matière pénale, CPJMP) war ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie geht auf die mit dem Vertrag von Maastricht eingerichtete dritte der drei Säulen der EU, die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, zurück. Mit dem Vertrag von Amsterdam 1997 wurden die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr in die erste Säule übertragen, womit in der dritten Säue nur mehr die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen verblieb. Die PJZS, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr bildeten gemeinsam das übergeordnete Konzept eines „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Während jedoch die übrigen Politikfelder des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im EG-Vertrag geregelt waren und bei der europäischen Gesetzgebung dem Mitentscheidungsverfahren unterlagen, galten für die PJZS besondere Bestimmungen, die im EU-Vertrag festgeschrieben waren. Insbesondere hatten das Europäische Parlament und die Europäische Kommission hier deutlich geringere Mitspracherechte. Beschlüsse fielen allein im Rat der EU (in der Formation als Rat für Justiz und Inneres), der grundsätzlich einstimmig entschied. Mit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wurde dieser Sonderstatus der PJZS abgeschafft. Der Politikbereich wurde nun in den AEU-Vertrag übernommen und das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingeführt. Zugleich wurde die PJZS in der Vertragsstruktur in zwei neue Bereiche aufgeteilt, nämlich die polizeiliche Zusammenarbeit und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. (de)
  • Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS; englisch police and judicial cooperation in criminal matters, PJCCM; französisch coopération policière et judiciaire en matière pénale, CPJMP) war ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie geht auf die mit dem Vertrag von Maastricht eingerichtete dritte der drei Säulen der EU, die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, zurück. Mit dem Vertrag von Amsterdam 1997 wurden die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr in die erste Säule übertragen, womit in der dritten Säue nur mehr die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen verblieb. Die PJZS, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr bildeten gemeinsam das übergeordnete Konzept eines „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Während jedoch die übrigen Politikfelder des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im EG-Vertrag geregelt waren und bei der europäischen Gesetzgebung dem Mitentscheidungsverfahren unterlagen, galten für die PJZS besondere Bestimmungen, die im EU-Vertrag festgeschrieben waren. Insbesondere hatten das Europäische Parlament und die Europäische Kommission hier deutlich geringere Mitspracherechte. Beschlüsse fielen allein im Rat der EU (in der Formation als Rat für Justiz und Inneres), der grundsätzlich einstimmig entschied. Mit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wurde dieser Sonderstatus der PJZS abgeschafft. Der Politikbereich wurde nun in den AEU-Vertrag übernommen und das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingeführt. Zugleich wurde die PJZS in der Vertragsstruktur in zwei neue Bereiche aufgeteilt, nämlich die polizeiliche Zusammenarbeit und die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. (de)
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  • Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS; englisch police and judicial cooperation in criminal matters, PJCCM; französisch coopération policière et judiciaire en matière pénale, CPJMP) war ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie geht auf die mit dem Vertrag von Maastricht eingerichtete dritte der drei Säulen der EU, die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, zurück. Mit dem Vertrag von Amsterdam 1997 wurden die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr in die erste Säule übertragen, womit in der dritten Säue nur mehr die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen verblieb. Die PJZS, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die flankierenden Maßnahmen zum freien Pers (de)
  • Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS; englisch police and judicial cooperation in criminal matters, PJCCM; französisch coopération policière et judiciaire en matière pénale, CPJMP) war ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie geht auf die mit dem Vertrag von Maastricht eingerichtete dritte der drei Säulen der EU, die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, zurück. Mit dem Vertrag von Amsterdam 1997 wurden die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr in die erste Säule übertragen, womit in der dritten Säue nur mehr die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen verblieb. Die PJZS, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die flankierenden Maßnahmen zum freien Pers (de)
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  • Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (de)
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