Als Polizeianhaltezentrum (Kurzform PAZ; auch Polizeiliches Anhaltezentrum) werden in Österreich alle Gefängnisse bezeichnet, die sich unter der Verwaltung des Bundesministeriums für Inneres befinden. In diesen Gebäuden wird im Gegensatz zu den Justizanstalten, welche dem Bundesministerium für Justiz angegliedert sind, keine Strafhaft vollzogen. Vorwiegend werden in den Polizeianhaltezentren Schub- und Verwaltungsstrafhäftlinge untergebracht. Der Begriff wird seit spätestens 2002 verwendet.

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  • Als Polizeianhaltezentrum (Kurzform PAZ; auch Polizeiliches Anhaltezentrum) werden in Österreich alle Gefängnisse bezeichnet, die sich unter der Verwaltung des Bundesministeriums für Inneres befinden. In diesen Gebäuden wird im Gegensatz zu den Justizanstalten, welche dem Bundesministerium für Justiz angegliedert sind, keine Strafhaft vollzogen. Vorwiegend werden in den Polizeianhaltezentren Schub- und Verwaltungsstrafhäftlinge untergebracht. Der Begriff wird seit spätestens 2002 verwendet. Zurzeit existieren in Österreich 18 Polizeianhaltezentren. Maßgeblich für die Anhaltung in einem Polizeianhaltezentrum ist dabei primär die vom Ministerium erlassene Anhalteordnung (AnhO) sowie weiters das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG). Der Name „Polizeianhaltezentrum“ wurde erst vor einigen Jahren eingeführt. Bis dahin wurde der Name Polizeigefangenenhaus verwendet. Da der Begriff „Gefangener“ aber im aktuellen juristischen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet wird, wurde hier eine begriffliche Anpassung vorgenommen. Zudem sollen Verwechslungen mit der Unterbringung in Gerichtlichen Gefangenenhäusern, in denen Untersuchungs- und Strafhaften vollzogen werden, dadurch vermieden werden. (de)
  • Als Polizeianhaltezentrum (Kurzform PAZ; auch Polizeiliches Anhaltezentrum) werden in Österreich alle Gefängnisse bezeichnet, die sich unter der Verwaltung des Bundesministeriums für Inneres befinden. In diesen Gebäuden wird im Gegensatz zu den Justizanstalten, welche dem Bundesministerium für Justiz angegliedert sind, keine Strafhaft vollzogen. Vorwiegend werden in den Polizeianhaltezentren Schub- und Verwaltungsstrafhäftlinge untergebracht. Der Begriff wird seit spätestens 2002 verwendet. Zurzeit existieren in Österreich 18 Polizeianhaltezentren. Maßgeblich für die Anhaltung in einem Polizeianhaltezentrum ist dabei primär die vom Ministerium erlassene Anhalteordnung (AnhO) sowie weiters das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG). Der Name „Polizeianhaltezentrum“ wurde erst vor einigen Jahren eingeführt. Bis dahin wurde der Name Polizeigefangenenhaus verwendet. Da der Begriff „Gefangener“ aber im aktuellen juristischen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet wird, wurde hier eine begriffliche Anpassung vorgenommen. Zudem sollen Verwechslungen mit der Unterbringung in Gerichtlichen Gefangenenhäusern, in denen Untersuchungs- und Strafhaften vollzogen werden, dadurch vermieden werden. (de)
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  • Als Polizeianhaltezentrum (Kurzform PAZ; auch Polizeiliches Anhaltezentrum) werden in Österreich alle Gefängnisse bezeichnet, die sich unter der Verwaltung des Bundesministeriums für Inneres befinden. In diesen Gebäuden wird im Gegensatz zu den Justizanstalten, welche dem Bundesministerium für Justiz angegliedert sind, keine Strafhaft vollzogen. Vorwiegend werden in den Polizeianhaltezentren Schub- und Verwaltungsstrafhäftlinge untergebracht. Der Begriff wird seit spätestens 2002 verwendet. (de)
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  • Polizeianhaltezentrum (de)
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