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- Der politische Status der Antarktis südlich 60° S wird durch das Antarktische Vertragssystem bestimmt. Gemäß Artikel IV und VI des seit 1961 geltenden Grundvertrages betrifft das Übereinkommen alle Land- und Eisflächen südlich der genannten geographischen Breite. Während bestehende Gebietsansprüche unberührt bleiben, dürfen innerhalb der Geltungsdauer keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden. (de)
- Der politische Status der Antarktis südlich 60° S wird durch das Antarktische Vertragssystem bestimmt. Gemäß Artikel IV und VI des seit 1961 geltenden Grundvertrages betrifft das Übereinkommen alle Land- und Eisflächen südlich der genannten geographischen Breite. Während bestehende Gebietsansprüche unberührt bleiben, dürfen innerhalb der Geltungsdauer keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden. (de)
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- Der politische Status der Antarktis südlich 60° S wird durch das Antarktische Vertragssystem bestimmt. Gemäß Artikel IV und VI des seit 1961 geltenden Grundvertrages betrifft das Übereinkommen alle Land- und Eisflächen südlich der genannten geographischen Breite. Während bestehende Gebietsansprüche unberührt bleiben, dürfen innerhalb der Geltungsdauer keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden. (de)
- Der politische Status der Antarktis südlich 60° S wird durch das Antarktische Vertragssystem bestimmt. Gemäß Artikel IV und VI des seit 1961 geltenden Grundvertrages betrifft das Übereinkommen alle Land- und Eisflächen südlich der genannten geographischen Breite. Während bestehende Gebietsansprüche unberührt bleiben, dürfen innerhalb der Geltungsdauer keine neuen Ansprüche geltend gemacht werden. (de)
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- Politischer Status der Antarktis (de)
- Politischer Status der Antarktis (de)
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