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- Der umgangssprachliche Ausdruck Politikergehälter bezeichnet in diesem Artikel den Bruttolohn (oder Gehalt, oder Arbeitsentgelt, oder Bezug), den ein Politiker in einem Monat bezieht. Die "Bezüge der obersten Organe des Bundes" (Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Präsident des Rechnungshofs, Mitglieder der Volksanwaltschaft), "der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments" werden im Bundesbezügegesetz (BBezG) gesetzlich festgelegt. Die 1997 festgelegten Ausgangsbeträge werden laufend angepasst (das heißt im Regelfall: erhöht). (de)
- Der umgangssprachliche Ausdruck Politikergehälter bezeichnet in diesem Artikel den Bruttolohn (oder Gehalt, oder Arbeitsentgelt, oder Bezug), den ein Politiker in einem Monat bezieht. Die "Bezüge der obersten Organe des Bundes" (Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Präsident des Rechnungshofs, Mitglieder der Volksanwaltschaft), "der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments" werden im Bundesbezügegesetz (BBezG) gesetzlich festgelegt. Die 1997 festgelegten Ausgangsbeträge werden laufend angepasst (das heißt im Regelfall: erhöht). (de)
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- Der umgangssprachliche Ausdruck Politikergehälter bezeichnet in diesem Artikel den Bruttolohn (oder Gehalt, oder Arbeitsentgelt, oder Bezug), den ein Politiker in einem Monat bezieht. Die "Bezüge der obersten Organe des Bundes" (Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Präsident des Rechnungshofs, Mitglieder der Volksanwaltschaft), "der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments" werden im Bundesbezügegesetz (BBezG) gesetzlich festgelegt. (de)
- Der umgangssprachliche Ausdruck Politikergehälter bezeichnet in diesem Artikel den Bruttolohn (oder Gehalt, oder Arbeitsentgelt, oder Bezug), den ein Politiker in einem Monat bezieht. Die "Bezüge der obersten Organe des Bundes" (Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Präsident des Rechnungshofs, Mitglieder der Volksanwaltschaft), "der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates und der von Österreich entsandten Mitglieder des Europäischen Parlaments" werden im Bundesbezügegesetz (BBezG) gesetzlich festgelegt. (de)
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- Politikergehälter (Österreich) (de)
- Politikergehälter (Österreich) (de)
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