Die Satzung von Frankfurt und die Hessische Gemeindeordnung bestimmen heute den konstitutionellen Aufbau der Stadt. Grundsätzlich müssen die Ortsbeiräte zu allen Fragen gehört werden, die ihren Ortsbezirk betreffen. Die endgültige Entscheidung über eine Maßnahme obliegt allerdings in der Regel der Stadtverordnetenversammlung der Gesamtstadt, wobei diese bestimmte Kompetenzen auch auf die Ortsbeiräte übertragen kann. Die Mitgliederanzahl in den Ortsbeiräten variiert zwischen 19 (große Ortsbeiräte) und 9 (kleine Ortsbeiräte im Frankfurter Norden).

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  • Die Satzung von Frankfurt und die Hessische Gemeindeordnung bestimmen heute den konstitutionellen Aufbau der Stadt. Grundsätzlich müssen die Ortsbeiräte zu allen Fragen gehört werden, die ihren Ortsbezirk betreffen. Die endgültige Entscheidung über eine Maßnahme obliegt allerdings in der Regel der Stadtverordnetenversammlung der Gesamtstadt, wobei diese bestimmte Kompetenzen auch auf die Ortsbeiräte übertragen kann. Die Mitgliederanzahl in den Ortsbeiräten variiert zwischen 19 (große Ortsbeiräte) und 9 (kleine Ortsbeiräte im Frankfurter Norden). (de)
  • Die Satzung von Frankfurt und die Hessische Gemeindeordnung bestimmen heute den konstitutionellen Aufbau der Stadt. Grundsätzlich müssen die Ortsbeiräte zu allen Fragen gehört werden, die ihren Ortsbezirk betreffen. Die endgültige Entscheidung über eine Maßnahme obliegt allerdings in der Regel der Stadtverordnetenversammlung der Gesamtstadt, wobei diese bestimmte Kompetenzen auch auf die Ortsbeiräte übertragen kann. Die Mitgliederanzahl in den Ortsbeiräten variiert zwischen 19 (große Ortsbeiräte) und 9 (kleine Ortsbeiräte im Frankfurter Norden). (de)
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  • Die Satzung von Frankfurt und die Hessische Gemeindeordnung bestimmen heute den konstitutionellen Aufbau der Stadt. Grundsätzlich müssen die Ortsbeiräte zu allen Fragen gehört werden, die ihren Ortsbezirk betreffen. Die endgültige Entscheidung über eine Maßnahme obliegt allerdings in der Regel der Stadtverordnetenversammlung der Gesamtstadt, wobei diese bestimmte Kompetenzen auch auf die Ortsbeiräte übertragen kann. Die Mitgliederanzahl in den Ortsbeiräten variiert zwischen 19 (große Ortsbeiräte) und 9 (kleine Ortsbeiräte im Frankfurter Norden). (de)
  • Die Satzung von Frankfurt und die Hessische Gemeindeordnung bestimmen heute den konstitutionellen Aufbau der Stadt. Grundsätzlich müssen die Ortsbeiräte zu allen Fragen gehört werden, die ihren Ortsbezirk betreffen. Die endgültige Entscheidung über eine Maßnahme obliegt allerdings in der Regel der Stadtverordnetenversammlung der Gesamtstadt, wobei diese bestimmte Kompetenzen auch auf die Ortsbeiräte übertragen kann. Die Mitgliederanzahl in den Ortsbeiräten variiert zwischen 19 (große Ortsbeiräte) und 9 (kleine Ortsbeiräte im Frankfurter Norden). (de)
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  • Politik in Frankfurt am Main (de)
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