Die Durchsetzbarkeit von Policeyordnungen ist allerdings nach wie vor umstritten. Gegen eine weitreichende Durchsetzung spricht vor allem das Fehlen von herrschaftlichen Exekutivorganen, welche erst im 18. Jahrhundert sukzessive etabliert werden konnten (Policeybehörde, Policeykommissar). Vermehrt wird in neuerer Zeit hingegen auf die symbolische Bedeutung der Policeyordnungen für die Abbildung des frühneuzeitlichen Herrschaftsverständnisses abgestellt.

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  • Die Durchsetzbarkeit von Policeyordnungen ist allerdings nach wie vor umstritten. Gegen eine weitreichende Durchsetzung spricht vor allem das Fehlen von herrschaftlichen Exekutivorganen, welche erst im 18. Jahrhundert sukzessive etabliert werden konnten (Policeybehörde, Policeykommissar). Vermehrt wird in neuerer Zeit hingegen auf die symbolische Bedeutung der Policeyordnungen für die Abbildung des frühneuzeitlichen Herrschaftsverständnisses abgestellt. (de)
  • Die Durchsetzbarkeit von Policeyordnungen ist allerdings nach wie vor umstritten. Gegen eine weitreichende Durchsetzung spricht vor allem das Fehlen von herrschaftlichen Exekutivorganen, welche erst im 18. Jahrhundert sukzessive etabliert werden konnten (Policeybehörde, Policeykommissar). Vermehrt wird in neuerer Zeit hingegen auf die symbolische Bedeutung der Policeyordnungen für die Abbildung des frühneuzeitlichen Herrschaftsverständnisses abgestellt. (de)
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  • Die Durchsetzbarkeit von Policeyordnungen ist allerdings nach wie vor umstritten. Gegen eine weitreichende Durchsetzung spricht vor allem das Fehlen von herrschaftlichen Exekutivorganen, welche erst im 18. Jahrhundert sukzessive etabliert werden konnten (Policeybehörde, Policeykommissar). Vermehrt wird in neuerer Zeit hingegen auf die symbolische Bedeutung der Policeyordnungen für die Abbildung des frühneuzeitlichen Herrschaftsverständnisses abgestellt. (de)
  • Die Durchsetzbarkeit von Policeyordnungen ist allerdings nach wie vor umstritten. Gegen eine weitreichende Durchsetzung spricht vor allem das Fehlen von herrschaftlichen Exekutivorganen, welche erst im 18. Jahrhundert sukzessive etabliert werden konnten (Policeybehörde, Policeykommissar). Vermehrt wird in neuerer Zeit hingegen auf die symbolische Bedeutung der Policeyordnungen für die Abbildung des frühneuzeitlichen Herrschaftsverständnisses abgestellt. (de)
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  • Policeyordnung für das Herzogtum Westfalen (1723) (de)
  • Policeyordnung für das Herzogtum Westfalen (1723) (de)
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