Die Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten (RGBl 1941 I 759 ff), gemeinhin als Polenstrafrechtsverordnung bezeichnet, war eine deutsche Verordnung vom 4. Dezember 1941, die sich hauptsächlich gegen als „Schutzangehörige“ eingestufte Polen und Juden in den einverleibten polnischen Gebieten richtete, aber in wesentlichen Teilen auch für polnische Ostarbeiter und Zwangsarbeiter im gesamten Reich galt. Sie wurde vom Ministerrat für die Reichsverteidigung im Zweiten Weltkrieg erlassen und sah ein abgekürztes Gerichtsverfahren vor, das weit über die damals ohnehin allgemein angeordneten Verkürzungen des Rechtsschutzes von Beschuldigten hinausging. Gleichzeitig wurde das materielle Strafrecht in Generalklauseln ungemein verschärft.

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  • Die Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten (RGBl 1941 I 759 ff), gemeinhin als Polenstrafrechtsverordnung bezeichnet, war eine deutsche Verordnung vom 4. Dezember 1941, die sich hauptsächlich gegen als „Schutzangehörige“ eingestufte Polen und Juden in den einverleibten polnischen Gebieten richtete, aber in wesentlichen Teilen auch für polnische Ostarbeiter und Zwangsarbeiter im gesamten Reich galt. Sie wurde vom Ministerrat für die Reichsverteidigung im Zweiten Weltkrieg erlassen und sah ein abgekürztes Gerichtsverfahren vor, das weit über die damals ohnehin allgemein angeordneten Verkürzungen des Rechtsschutzes von Beschuldigten hinausging. Gleichzeitig wurde das materielle Strafrecht in Generalklauseln ungemein verschärft. Beim Nürnberger Juristenprozess wurde die Verordnung 1947 als Kriegsverbrechen eingestuft und der deutsche Bundestag hob alle darauf beruhenden Urteile im Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (NS-AufhG) 1998 auf. (de)
  • Die Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten (RGBl 1941 I 759 ff), gemeinhin als Polenstrafrechtsverordnung bezeichnet, war eine deutsche Verordnung vom 4. Dezember 1941, die sich hauptsächlich gegen als „Schutzangehörige“ eingestufte Polen und Juden in den einverleibten polnischen Gebieten richtete, aber in wesentlichen Teilen auch für polnische Ostarbeiter und Zwangsarbeiter im gesamten Reich galt. Sie wurde vom Ministerrat für die Reichsverteidigung im Zweiten Weltkrieg erlassen und sah ein abgekürztes Gerichtsverfahren vor, das weit über die damals ohnehin allgemein angeordneten Verkürzungen des Rechtsschutzes von Beschuldigten hinausging. Gleichzeitig wurde das materielle Strafrecht in Generalklauseln ungemein verschärft. Beim Nürnberger Juristenprozess wurde die Verordnung 1947 als Kriegsverbrechen eingestuft und der deutsche Bundestag hob alle darauf beruhenden Urteile im Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (NS-AufhG) 1998 auf. (de)
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  • Die Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten (RGBl 1941 I 759 ff), gemeinhin als Polenstrafrechtsverordnung bezeichnet, war eine deutsche Verordnung vom 4. Dezember 1941, die sich hauptsächlich gegen als „Schutzangehörige“ eingestufte Polen und Juden in den einverleibten polnischen Gebieten richtete, aber in wesentlichen Teilen auch für polnische Ostarbeiter und Zwangsarbeiter im gesamten Reich galt. Sie wurde vom Ministerrat für die Reichsverteidigung im Zweiten Weltkrieg erlassen und sah ein abgekürztes Gerichtsverfahren vor, das weit über die damals ohnehin allgemein angeordneten Verkürzungen des Rechtsschutzes von Beschuldigten hinausging. Gleichzeitig wurde das materielle Strafrecht in Generalklauseln ungemein verschärft. (de)
  • Die Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten (RGBl 1941 I 759 ff), gemeinhin als Polenstrafrechtsverordnung bezeichnet, war eine deutsche Verordnung vom 4. Dezember 1941, die sich hauptsächlich gegen als „Schutzangehörige“ eingestufte Polen und Juden in den einverleibten polnischen Gebieten richtete, aber in wesentlichen Teilen auch für polnische Ostarbeiter und Zwangsarbeiter im gesamten Reich galt. Sie wurde vom Ministerrat für die Reichsverteidigung im Zweiten Weltkrieg erlassen und sah ein abgekürztes Gerichtsverfahren vor, das weit über die damals ohnehin allgemein angeordneten Verkürzungen des Rechtsschutzes von Beschuldigten hinausging. Gleichzeitig wurde das materielle Strafrecht in Generalklauseln ungemein verschärft. (de)
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  • Polenstrafrechtsverordnung (de)
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