Mit den Erlassen der Reichsregierung vom 8. März 1940, den so genannten Polen-Erlassen, schuf die nationalsozialistische Reichsregierung per Polizeiverordnung ein Sonderrecht. Darin wurden polnische Zwangsarbeiter während des Zweiten Weltkriegs diskriminierenden Vorschriften unterworfen. Die rassistisch begründete Vorstellung von einer Minderwertigkeit der „Zivilarbeiter“ genannten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen aus Polen war ein herausstechendes Merkmal dieser Anordnungen.

Property Value
dbo:abstract
  • Mit den Erlassen der Reichsregierung vom 8. März 1940, den so genannten Polen-Erlassen, schuf die nationalsozialistische Reichsregierung per Polizeiverordnung ein Sonderrecht. Darin wurden polnische Zwangsarbeiter während des Zweiten Weltkriegs diskriminierenden Vorschriften unterworfen. Die rassistisch begründete Vorstellung von einer Minderwertigkeit der „Zivilarbeiter“ genannten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen aus Polen war ein herausstechendes Merkmal dieser Anordnungen. Die Polen-Erlasse waren erarbeitet worden von der „Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz“ der Vierjahresplanbehörde und dem Reichssicherheitshauptamt, das eine eigene Abteilung für „Polenfragen“ eingerichtet hatte. Sie wurden herausgegeben vom „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“ Heinrich Himmler. (de)
  • Mit den Erlassen der Reichsregierung vom 8. März 1940, den so genannten Polen-Erlassen, schuf die nationalsozialistische Reichsregierung per Polizeiverordnung ein Sonderrecht. Darin wurden polnische Zwangsarbeiter während des Zweiten Weltkriegs diskriminierenden Vorschriften unterworfen. Die rassistisch begründete Vorstellung von einer Minderwertigkeit der „Zivilarbeiter“ genannten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen aus Polen war ein herausstechendes Merkmal dieser Anordnungen. Die Polen-Erlasse waren erarbeitet worden von der „Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz“ der Vierjahresplanbehörde und dem Reichssicherheitshauptamt, das eine eigene Abteilung für „Polenfragen“ eingerichtet hatte. Sie wurden herausgegeben vom „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“ Heinrich Himmler. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 185605 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158604654 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Mit den Erlassen der Reichsregierung vom 8. März 1940, den so genannten Polen-Erlassen, schuf die nationalsozialistische Reichsregierung per Polizeiverordnung ein Sonderrecht. Darin wurden polnische Zwangsarbeiter während des Zweiten Weltkriegs diskriminierenden Vorschriften unterworfen. Die rassistisch begründete Vorstellung von einer Minderwertigkeit der „Zivilarbeiter“ genannten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen aus Polen war ein herausstechendes Merkmal dieser Anordnungen. (de)
  • Mit den Erlassen der Reichsregierung vom 8. März 1940, den so genannten Polen-Erlassen, schuf die nationalsozialistische Reichsregierung per Polizeiverordnung ein Sonderrecht. Darin wurden polnische Zwangsarbeiter während des Zweiten Weltkriegs diskriminierenden Vorschriften unterworfen. Die rassistisch begründete Vorstellung von einer Minderwertigkeit der „Zivilarbeiter“ genannten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen aus Polen war ein herausstechendes Merkmal dieser Anordnungen. (de)
rdfs:label
  • Polen-Erlasse (de)
  • Polen-Erlasse (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of