Die Pfründe (von mittellateinisch praebenda für „Unterhalt“ abgeleitet), Plural Pfründen, auch Präbende, historisch auch Pfrund (in der Schweiz) oder Pröven (in Norddeutschland) genannt, bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, insbesondere die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher S

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  • Die Pfründe (von mittellateinisch praebenda für „Unterhalt“ abgeleitet), Plural Pfründen, auch Präbende, historisch auch Pfrund (in der Schweiz) oder Pröven (in Norddeutschland) genannt, bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, insbesondere die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Pfründner nannte man auch Pensionäre in Spitälern, die sich durch Einbringen eines Legats eine dauernde Unterkunft und Pflege gesichert hatten. Schon im Mittelalter wandten sich Päpste und Konzilien gegen die Vereinigung mehrerer Pfründen auf eine Person („Pfründenkumulation“), denn die Zuweisung mehrerer Einkünfte – insbesondere in verschiedenen Orten – vertrug sich nicht mit der persönlichen Verrichtung der Amtspflichten, der Residenzpflicht. Daher wurden die Pfründen nach und nach zu Gunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist heute in Deutschland häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne, etwa in Sachsen. Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-)Recht ab. Auch ein für Träger öffentlicher Ämter oft zu günstigen Bedingungen durch Einkauf oder eine Stiftung gesicherter Unterhalt in einem Kloster, Heim oder Krankenhaus kann als Pfründe bezeichnet werden. Personen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, werden Pfründner genannt. In der heutigen Umgangssprache taucht der Begriff meist negativ konnotiert auf, wenn eine „fette Pfründe“ ein Amt bezeichnen soll, das wesentlich mehr einbringt als Leistung dafür zu erbringen ist. (de)
  • Die Pfründe (von mittellateinisch praebenda für „Unterhalt“ abgeleitet), Plural Pfründen, auch Präbende, historisch auch Pfrund (in der Schweiz) oder Pröven (in Norddeutschland) genannt, bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, insbesondere die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Pfründner nannte man auch Pensionäre in Spitälern, die sich durch Einbringen eines Legats eine dauernde Unterkunft und Pflege gesichert hatten. Schon im Mittelalter wandten sich Päpste und Konzilien gegen die Vereinigung mehrerer Pfründen auf eine Person („Pfründenkumulation“), denn die Zuweisung mehrerer Einkünfte – insbesondere in verschiedenen Orten – vertrug sich nicht mit der persönlichen Verrichtung der Amtspflichten, der Residenzpflicht. Daher wurden die Pfründen nach und nach zu Gunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist heute in Deutschland häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne, etwa in Sachsen. Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-)Recht ab. Auch ein für Träger öffentlicher Ämter oft zu günstigen Bedingungen durch Einkauf oder eine Stiftung gesicherter Unterhalt in einem Kloster, Heim oder Krankenhaus kann als Pfründe bezeichnet werden. Personen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, werden Pfründner genannt. In der heutigen Umgangssprache taucht der Begriff meist negativ konnotiert auf, wenn eine „fette Pfründe“ ein Amt bezeichnen soll, das wesentlich mehr einbringt als Leistung dafür zu erbringen ist. (de)
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  • Die Pfründe (von mittellateinisch praebenda für „Unterhalt“ abgeleitet), Plural Pfründen, auch Präbende, historisch auch Pfrund (in der Schweiz) oder Pröven (in Norddeutschland) genannt, bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, insbesondere die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher S (de)
  • Die Pfründe (von mittellateinisch praebenda für „Unterhalt“ abgeleitet), Plural Pfründen, auch Präbende, historisch auch Pfrund (in der Schweiz) oder Pröven (in Norddeutschland) genannt, bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, insbesondere die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher S (de)
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  • Pfründe (de)
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