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- Die Pflichtverletzung ist nach dem in Deutschland seit dem 1. Januar 2002 geltenden neuen Schuldrecht der zentrale Begriff im Recht der Leistungsstörungen. Ein Schuldner begeht immer dann eine Pflichtverletzung, wenn er anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis vorgeschrieben ist.Die Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis hat nach § 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich zur Folge, dass der Gläubiger Schadensersatz verlangen kann. Die Schadensbeurteilung erfolgt gem. §§ 249 ff. BGB. Pflichtverletzungen können beispielsweise innerhalb vertraglicher Schuldverhältnisse begangen werden. Im Rahmen eines Kaufvertrages ist der Verkäufer z. B. verpflichtet, die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übereignen (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache liefert, verletzt er die genannte Pflicht.Pflichten, bei deren Verletzung ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB entstehen kann, bestehen aber auch innerhalb gesetzlicher oder vertragsähnlicher Schuldverhältnisse. Beispiel: Person A hat eine Schaufensterscheibe von Person B beschädigt und schuldet deshalb aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB) Schadensersatz. Wenn Person A den Schaden repariert und dabei die Schaufensterauslagen der Person B beschädigt, begeht Person A eine Pflichtverletzung innerhalb eines gesetzlichen Schuldverhältnisses und haftet nach § 280 Abs. 1 BGB. (de)
- Die Pflichtverletzung ist nach dem in Deutschland seit dem 1. Januar 2002 geltenden neuen Schuldrecht der zentrale Begriff im Recht der Leistungsstörungen. Ein Schuldner begeht immer dann eine Pflichtverletzung, wenn er anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis vorgeschrieben ist.Die Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis hat nach § 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich zur Folge, dass der Gläubiger Schadensersatz verlangen kann. Die Schadensbeurteilung erfolgt gem. §§ 249 ff. BGB. Pflichtverletzungen können beispielsweise innerhalb vertraglicher Schuldverhältnisse begangen werden. Im Rahmen eines Kaufvertrages ist der Verkäufer z. B. verpflichtet, die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übereignen (§ 433 Abs. 1 S. 2 BGB). Wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache liefert, verletzt er die genannte Pflicht.Pflichten, bei deren Verletzung ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB entstehen kann, bestehen aber auch innerhalb gesetzlicher oder vertragsähnlicher Schuldverhältnisse. Beispiel: Person A hat eine Schaufensterscheibe von Person B beschädigt und schuldet deshalb aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB) Schadensersatz. Wenn Person A den Schaden repariert und dabei die Schaufensterauslagen der Person B beschädigt, begeht Person A eine Pflichtverletzung innerhalb eines gesetzlichen Schuldverhältnisses und haftet nach § 280 Abs. 1 BGB. (de)
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- Die Pflichtverletzung ist nach dem in Deutschland seit dem 1. Januar 2002 geltenden neuen Schuldrecht der zentrale Begriff im Recht der Leistungsstörungen. Ein Schuldner begeht immer dann eine Pflichtverletzung, wenn er anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis vorgeschrieben ist.Die Verletzung einer Pflicht aus einem Schuldverhältnis hat nach § 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich zur Folge, dass der Gläubiger Schadensersatz verlangen kann. Die Schadensbeurteilung erfolgt gem. §§ 249 ff. BGB. (de)
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