Die Pflichtexemplar-Entscheidung vom 14. Juli 1981 ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur in Art. 14 Grundgesetz (GG) niedergelegten Eigentumsfreiheit und den in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG genannten Inhalts- und Schrankenbestimmungen. In dem Beschluss entschied das Gericht, dass es ausgleichspflichtige gesetzliche Schranken des Eigentumsrechtes geben kann („ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen“). Die Entscheidung stellt damit eine wesentliche Entscheidung zum Staatshaftungsrecht dar.

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  • Die Pflichtexemplar-Entscheidung vom 14. Juli 1981 ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur in Art. 14 Grundgesetz (GG) niedergelegten Eigentumsfreiheit und den in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG genannten Inhalts- und Schrankenbestimmungen. In dem Beschluss entschied das Gericht, dass es ausgleichspflichtige gesetzliche Schranken des Eigentumsrechtes geben kann („ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen“). Die Entscheidung stellt damit eine wesentliche Entscheidung zum Staatshaftungsrecht dar. (de)
  • Die Pflichtexemplar-Entscheidung vom 14. Juli 1981 ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur in Art. 14 Grundgesetz (GG) niedergelegten Eigentumsfreiheit und den in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG genannten Inhalts- und Schrankenbestimmungen. In dem Beschluss entschied das Gericht, dass es ausgleichspflichtige gesetzliche Schranken des Eigentumsrechtes geben kann („ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen“). Die Entscheidung stellt damit eine wesentliche Entscheidung zum Staatshaftungsrecht dar. (de)
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  • Abs. 1 GG
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  • § 9 des Hessischen Gesetzes über Freiheit und Recht der Presse in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1958 ist mit Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes insoweit nicht vereinbar, als der Hessische Kultusminister ermächtigt ist, die Pflicht zur Ablieferung eines Belegstücks von jedem im Geltungsbereich des Gesetzes erscheinenden Druckwerk ausnahmslos ohne Kostenerstattung anzuordnen.
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  • Pflichtexemplar
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  • BVerfGE 58, 137
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  • Das Hessische Gesetz über Freiheit und Recht der Presse ordnete die Pflicht zur Ablieferung eines Belegstücks von jedem im Geltungsbereich des Gesetzes erscheinenden Druckwerk ausnahmslos ohne Kostenerstattung an. Hiergegen wandte sich ein Verleger, der hochwertige Druckwerke in kleiner Auflage herausgab.
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  • 1981-07-14 (xsd:date)
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  • Die Pflichtexemplar-Entscheidung vom 14. Juli 1981 ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur in Art. 14 Grundgesetz (GG) niedergelegten Eigentumsfreiheit und den in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG genannten Inhalts- und Schrankenbestimmungen. In dem Beschluss entschied das Gericht, dass es ausgleichspflichtige gesetzliche Schranken des Eigentumsrechtes geben kann („ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen“). Die Entscheidung stellt damit eine wesentliche Entscheidung zum Staatshaftungsrecht dar. (de)
  • Die Pflichtexemplar-Entscheidung vom 14. Juli 1981 ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur in Art. 14 Grundgesetz (GG) niedergelegten Eigentumsfreiheit und den in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG genannten Inhalts- und Schrankenbestimmungen. In dem Beschluss entschied das Gericht, dass es ausgleichspflichtige gesetzliche Schranken des Eigentumsrechtes geben kann („ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmungen“). Die Entscheidung stellt damit eine wesentliche Entscheidung zum Staatshaftungsrecht dar. (de)
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