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- Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege und richtet sich primär an Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist in Deutschland der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung stattfinden. Die Pflegeberatung hat folgende Bestandteile: 1.
* Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen, 2.
* Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote sowie die 3.
* Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote. Der Stützpunkt bildet hierfür das gemeinsame Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger. Hier können sie den Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln. (de)
- Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege und richtet sich primär an Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist in Deutschland der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. In den Pflegestützpunkten soll im Rahmen des Case-Managements die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführte Pflegeberatung stattfinden. Die Pflegeberatung hat folgende Bestandteile: 1.
* Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen, 2.
* Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote sowie die 3.
* Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote. Der Stützpunkt bildet hierfür das gemeinsame Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger. Hier können sie den Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln. (de)
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- Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege und richtet sich primär an Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist in Deutschland der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. (de)
- Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle rund um das Thema Pflege und richtet sich primär an Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet. Grundlage für die Errichtung der Pflegestützpunkte ist in Deutschland der am 1. Juli 2008 in Kraft getretene § 92c des SGB XI im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. (de)
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- Pflegestützpunkt (de)
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