Der Einsatz von Pflegehilfsmitteln kann die Pflege eines Pflegebedürftigen erleichtern oder dessen Beschwerden mindern. Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Kosten der Pflegehilfsmittel haben Personen, deren Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) vorliegt, oder Personen, bei denen es gilt, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende auszugleichen. Zum Teil sind die Leistungen davon abhängig, ob der Anspruchsberechtigte von einer privaten Person im häuslichen Umfeld (auch mit teilweiser Unterstützung professioneller Pflegedienste) oder in einer stationären Einrichtung gepflegt wird.

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  • Der Einsatz von Pflegehilfsmitteln kann die Pflege eines Pflegebedürftigen erleichtern oder dessen Beschwerden mindern. Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Kosten der Pflegehilfsmittel haben Personen, deren Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) vorliegt, oder Personen, bei denen es gilt, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende auszugleichen. Zum Teil sind die Leistungen davon abhängig, ob der Anspruchsberechtigte von einer privaten Person im häuslichen Umfeld (auch mit teilweiser Unterstützung professioneller Pflegedienste) oder in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. Wenn benötigte Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind, werden die Kosten ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung dafür ist eine gültige ärztliche Verordnung. Je nach Kostenträger gibt es unterschiedliche Vorgaben bezüglich der zugelassenen Anbieter und der Produktauswahl. Ist ein bestimmtes Produkt gewünscht, muss es gegebenenfalls auf eigene Rechnung angeschafft werden. (de)
  • Der Einsatz von Pflegehilfsmitteln kann die Pflege eines Pflegebedürftigen erleichtern oder dessen Beschwerden mindern. Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Kosten der Pflegehilfsmittel haben Personen, deren Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) vorliegt, oder Personen, bei denen es gilt, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende auszugleichen. Zum Teil sind die Leistungen davon abhängig, ob der Anspruchsberechtigte von einer privaten Person im häuslichen Umfeld (auch mit teilweiser Unterstützung professioneller Pflegedienste) oder in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. Wenn benötigte Pflegehilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind, werden die Kosten ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung dafür ist eine gültige ärztliche Verordnung. Je nach Kostenträger gibt es unterschiedliche Vorgaben bezüglich der zugelassenen Anbieter und der Produktauswahl. Ist ein bestimmtes Produkt gewünscht, muss es gegebenenfalls auf eigene Rechnung angeschafft werden. (de)
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  • Der Einsatz von Pflegehilfsmitteln kann die Pflege eines Pflegebedürftigen erleichtern oder dessen Beschwerden mindern. Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Kosten der Pflegehilfsmittel haben Personen, deren Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) vorliegt, oder Personen, bei denen es gilt, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende auszugleichen. Zum Teil sind die Leistungen davon abhängig, ob der Anspruchsberechtigte von einer privaten Person im häuslichen Umfeld (auch mit teilweiser Unterstützung professioneller Pflegedienste) oder in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. (de)
  • Der Einsatz von Pflegehilfsmitteln kann die Pflege eines Pflegebedürftigen erleichtern oder dessen Beschwerden mindern. Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Kosten der Pflegehilfsmittel haben Personen, deren Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) vorliegt, oder Personen, bei denen es gilt, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende auszugleichen. Zum Teil sind die Leistungen davon abhängig, ob der Anspruchsberechtigte von einer privaten Person im häuslichen Umfeld (auch mit teilweiser Unterstützung professioneller Pflegedienste) oder in einer stationären Einrichtung gepflegt wird. (de)
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  • Pflegehilfsmittel (de)
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